Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Hamm 08/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 08/1982



Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Prüfung der Pfändungsvoraussetzungen im Falle des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I.
ZPO §§ 850 ff, 850c, 850e, 850f, 850g; SGB I § 54; RPflG § 10

1. Die Pfändungsvoraussetzungen des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I hat das Vollstreckungsgericht schon bei Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, und nicht erst im Erinnerungswege nach dessen Erlaß zu prüfen.
2. Auch die Verlagerung der Prüfung in ein Verfahren nach §§ 850 ff ZPO und die Festsetzung eines Pfändungsfreibetrages in einem selbständigen Verfahren nach und neben dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ist unzulässig.

OLG Hamm, Beschluß vom 5. August 1982 - 14 W 153/81
DAVorm 1983, 849 = JurBüro 1983, 1736

Speichern Öffnen ha-1982-08-05-153-81.pdf (77,25 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; nachträgliche Aufhebung oder Herabsetzung der Ratenzahlungsanordnung.
ZPO § 120

Nachträgliche Aufhebung oder Herabsetzung der Ratenzahlungsanordnung im Rahmen der Prozeßkostenhilfe ist ab dem Eintritt der Verschlechterung der Leistungsfähigkeit zulässig, auch wenn der Antrag erneut gestellt wurde.

OLG Hamm, Beschluß vom 11. August 1982 - 5 WF 342/82
FamRZ 1982, 1096

Speichern Öffnen ha-1982-08-11-342-82.pdf (47,72 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Scheidungsvergleich als Kostenfestsetzungstitel; von der späteren Kostenentscheidung gemäß § 93a ZPO abweichende Regelung über die Kosten des Scheidungsverbundverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich; Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs.
BGB § 195; ZPO §§ 103 ff

1. Haben die Parteien eine von der späteren Kostenentscheidung gemäß § 93a ZPO abweichende Regelung über die Kosten des Scheidungsverbundverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich geschlossen, so bildet dieser Vergleich, und nicht die abweichende Kostenentscheidung die Grundlage für die Kostenerstattung.
2. Kostenerstattungsansprüche der Parteien untereinander verjähren in 30 Jahren.

OLG Hamm, Beschluß vom 23. August 1982 - 6 WF 403/82
JurBüro 1982, 1726 = MDR 1983, 60 = Rpfleger 1982, 481 [Ls]

Speichern Öffnen ha-1982-08-23-403-82.pdf (63,09 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts.
ZPO § 121

Die Beiordnung eines nicht bei dem Prozeßgericht oder bei dem übergeordneten Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozeßkostenhilfe »zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Rechtsanwalts« ist zulässig und wirksam.

OLG Hamm, Beschluß vom 25. August 1982 - 6 WF 416/82
JurBüro 1982, 1735 = MDR 1983, 61 = Rpfleger 1982, 483 [Ls]

Speichern Öffnen ha-1982-08-25-416-82.pdf (55,21 kb)
_______________

Erbrecht; Bestimmung des Hoferben durch den Eigentümer.
HöfeO §§ 6, 7

1. Die Einschränkung des freien Bestimmungsrechts in § 7 HöfeO ist ein Ausnahmetatbestand.
2. Zu der »Verpachtung auf Dauer«, zu der »vollständigen Bewirtschaftungsübertragung«, und zu der »formlosen Hoferbenbestimmung« durch Beschäftigung auf dem Hof.

OLG Hamm, Beschluß vom 26. August 1982 - 10 Wlw 25/82
AgrarR 1983, 186

Speichern Öffnen ha-1982-08-26-025-82.pdf (62,76 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; keine Beschwerde gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das Beschwerdegericht in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
ZPO § 127; FGG § 14

In Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das Beschwerdegericht keine Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig.

OLG Hamm, Beschluß vom 26. August 1982 - 15 W 250/82
AnwBl 1984, 103

Speichern Öffnen ha-1982-08-26-250-82.pdf (50,47 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnungen; keine Anfechtung einer einstweiligen Anordnung aufgrund des Ausschlusses eines nicht postulationsfähigen Verkehrsanwalts von der mündlichen Verhandlung.
ZPO § 620c; BRAO § 52

Gegen einen gemäß § 620c S. 2 ZPO grundsätzlich unanfechtbaren Beschluß ist nicht ausnahmsweise eine Beschwerde mit der Begründung zulässig, daß einem nicht bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt die Ausführung der Parteirechte unter Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung unzulässigerweise versagt worden sei.

OLG Hamm, Beschluß vom 27. August 1982 - 6 WF 220/82
FamRZ 1982, 1094

Speichern Öffnen ha-1982-08-27-220-82.pdf (50,93 kb)
Entscheidungen OLG Hamm 08/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel