Entscheidungen OLG Frankfurt 04/1982
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; begrenzte Leistungsfähigkeit; Umfang der Darlegungs- und Beweislast in Unterhaltsverfahren.
BGB §§ 1601, 1603, 1605
BGB §§ 1601, 1603, 1605
1. Der Unterhaltsschuldner hat im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast für seine angeblich begrenzte Leistungsfähigkeit im Unterhaltsprozeß auch dann seinen Steuerbescheid vorzulegen, wenn er mit einem neuen Ehegatten gemeinsam veranlagt wird, und dieser der Vorlage bei Gericht widerspricht.
2. Legt der Unterhaltsschuldner den gemeinsamen Steuerbescheid nicht vor, so ist von der entsprechenden Behauptung des Unterhaltsgläubigers auszugehen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 21. April 1982 - 1 UF 56/81
FamRZ 1982, 725


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