Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Stuttgart 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 06/1982



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Konfirmationskosten als Sonderbedarf.
BGB § 1613

Konfirmationskosten stellen regelmäßig keinen Sonderbedarf dar.

OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juni 1982 - 15 UF 53/82
FamRZ 1982, 1114

Speichern Öffnen s-1982-06-11-053-82.pdf (57,86 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel bei erneutem Getrenntleben.
BGB §§ 1360 ff, 1361, 1612; ZPO §§ 323, 767, 769

Ein Unterhaltstitel aus der Zeit eines früheren Getrenntlebens von Ehegatten, die inzwischen wieder zusammengelebt und sich sodann erneut getrennt haben, kann nicht gemäß § 323 ZPO abgeändert werden. Er unterliegt der Vollstreckungsabwehrklage; der nunmehr geschuldete Trennungsunterhalt ist neu zu bemessen.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 28. Juni 1982 - 17 WF 37/82
FamRZ 1982, 1012 = Justiz 1983, 52 [Ls]

Speichern Öffnen s-1982-06-28-037-82.pdf (54,66 kb)
_______________

Personenstandsrecht; Beschwerdebefugnis des Standesbeamten; Bekanntmachung des Beschlusses über Nichteintritt der Amtspflegschaft.
BGB § 1707; PStG § 47

1. In Verfahren zur Berichtigung des Personenstandsbuchs gemäß § 47 PStG ist in Baden-Württemberg der Standesbeamte nicht nur antragsberechtigt; es steht ihm vielmehr auch ein eigenes Beschwerderecht zu.
2. Wird der Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 1707 Abs. 1 Nr. 1 BGB - Nichteintritt der Amtspflegschaft - der Mutter des nichtehelichen Kindes erst nach dessen Geburt bekannt gemacht, so kann er dahin ausgelegt werden, daß die mit der Geburt eingetretene Amtspflegschaft gemäß § 1707 Abs. 1 Nr. 2 BGB aufgehoben wurde.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 28. Juni 1982 - 8 W 231/82
FamRZ 1982, 1128 = StAZ 1983, 315 = MDR 1982, 938 = Justiz 1982, 333

Speichern Öffnen s-1982-06-28-231-82.pdf (62,71 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; begrenzte Leistungsfähigkeit infolge leichtfertiger Aufgabe des Arbeitsplatzes.
BGB §§ 1579, 1581

1. Ein unterhaltspflichtiger Ehegatte muß sich im Verhältnis zu seinem geschiedenen Partner weiterhin als leistungsfähig behandeln lassen, wenn er seinen Arbeitsplatz leichtfertig aufgibt, und sich dadurch (weitgehend) einkommenslos macht.
2. Dies folgt daraus, daß das, was gemäß § 1579 Abs. 1 Nr. 3 BGB für den Unterhaltsberechtigten gilt, wegen der Gleichbehandlung der Parteien eines Unterhaltsrechtsverhältnisses entsprechend auch für den Unterhaltsverpflichteten gelten muß.

OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Juni 1982 - 18 UF 67/82
FamRZ 1982, 1076 [Ls] = Justiz 1983, 52 [Ls]

Speichern Öffnen s-1982-06-29-067-82.pdf (58,12 kb)
Entscheidungen OLG Stuttgart 06/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel