Entscheidungen OLG Frankfurt 07/1982
BGB § 1600h; ZPO § 640
Die Anfechtungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn bei objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Beobachters aufgrund der Mitteilung der Mutter bezüglich der geschlechtlichen Beziehung zu einem anderen Manne Zweifel an der Vaterschaft aufkommen mußten. Die bloße Aussage der Mutter, der andere Mann sei zeugungsunfähig, ist insoweit ohne Bedeutung.
OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Juli 1982 - 11 U 91/81
DAVorm 1982, 1088


Kosten und Gebühren; Verwirkung des Rückforderungsrechts der Staatskasse hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 128; GKG § 7
Eine Verwirkung des Erinnerungsrechts des Vertreters der Staatskasse wie auch des Rückforderungsanspruchs überzahlter Armenanwaltskosten kommt analog § 7 GKG frühestens nach Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres in Betracht.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 14. Juli 1982 - 1 WF 107/82
JurBüro 1982, 1698 = VRS 64, 40


Prozeßkostenhilfe; Verfahrensrecht; Rechtsmittel; kein Beschwerderecht der Staatskasse gegen ratenfreie Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
ZPO §§ 127, 574
Die Beschwerde, mit der sich die Staatskasse dagegen wendet, daß Prozeßkostenhilfe ratenfrei bewilligt wird, ist unzulässig.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. Juli 1982 - 4 WF 128/82
JurBüro 1982, 1739


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