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Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1982



Ausländerrecht; Fortbestand der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis einer mit einem Deutschen verheirateten Ausländerin bei Antrag auf Paßverlängerung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Passes.
AuslG §§ 1, 2, 9, 47; GG Art. 6

Bei einer mit einem Deutschen verheirateten Ausländerin wird die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Gültigkeitsdauer des Passes befristet ist.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4. Juni 1982 - 1 Ss 117/82
Justiz 1983, 29 = NVwZ 1983, 181

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Drittschuldner bei Pfändung von Sozialleistungsansprüchen; Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit.
ZPO § 829; AFG §§ 105, 129, 146, 189; SGB I §§ 12, 19

1. Bei der Pfändung von Sozialleistungsansprüchen ist die Bundesanstalt für Arbeit Drittschuldner; der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann daher wirksam sowohl an die Bundesanstalt für Arbeit als auch an den Direktor des zuständigen Arbeitsamtes zugestellt werden.
2. Ein Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß, durch den Ansprüche des Schuldners auf Zahlung von Unterhaltsgeld und Arbeitslosenhilfe gepfändet werden, kann der Bundesanstalt für Arbeit, vertreten durch den Präsidenten, als Drittschuldnerin wirksam zugestellt werden.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14. Juni 1982 - 6 W 55/82
DAVorm 1982, 1109 = JurBüro 1982, 1898 = Rpfleger 1982, 387 = MDR 1982, 943 = Justiz 1983, 16 [Ls]

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Versorgungsausgleich bei einem Beamten; »Doppelversorgung«.
BGB § 1587a; BeamtVG § 55; AVG § 83b; RVO § 1304b

Bei der Bewertung einer Beamtenversorgungsanwartschaft nach § 1587a Abs. 2 Nr. 1 und § 1587a Abs. 6 Hs. 2 BGB ist § 55 BeamtVG nicht anzuwenden, wenn die bei der Kürzung heranzuziehende Rente oder Rentenanwartschaft nicht während der Ehezeit erworben wurde.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. Juni 1982 - 18 UF 147/81
FamRZ 1982, 1217

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