Entscheidungen OLG Koblenz 03/1982
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Höhe der Vergütung des nach dem 01.01.1981 in höherer Instanz im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 123; PKHG Art. 5 Nr. 1
BRAGO § 123; PKHG Art. 5 Nr. 1
Die Vergütung des im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts bemißt sich nach dem Zeitpunkt der Beiordnung. Der nach dem 31. Dezember 1980 beigeordnete Anwalt erhält die Gebühren nach § 123 BRAGO n.F.
OLG Koblenz, Beschluß vom 18. März 1982 - 11 UF 298/81
JurBüro 1982, 877


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