Entscheidungen OLG Stuttgart 02/1982
FGG §§ 12, 15
Die Anhörung eines Elternteils im Sorgerechtsverfahren unter Ausschluß des Verfahrensbevollmächtigten ist zulässig.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 8. Februar 1982 - 17 UF 7/81
Justiz 1982, 161


Versorgungsausgleich; Unwirksamkeit eines vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs.
BGB §§ 1408, 1587c
1. Der Ausschluß des Versorgungsausgleichs gemäß § 1408 Abs. 2 S. 1 BGB ist auch dann unwirksam, wenn der innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluß gestellte Scheidungsantrag unbegründet ist.
2. Zur Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 9. Februar 1982 - 18 UF 357/81
FamRZ 1982, 614 = NJW 1983, 458 = MittBayNot 1982, 135 = DAVorm 1982, 792 [Ls] = Justiz 1982, 297 [Ls]


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; Berücksichtigung von Belastungen und Steuervergünstigungen wegen Hausbaus.
BGB §§ 1601 ff
1. Hat ein Unterhaltsschuldner Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen aufzubringen, das er zum Zwecke des Erwerbs und Umbaus eines Hausanwesens, also zum Zwecke der Vermögensbildung aufgenommen hat, so sind bei der Bemessung des seinem ehelichen Kind zustehenden Unterhalts diese Leistungen bei der Bedarfsbestimmung und Leistungsfähigkeitsbestimmung nicht zu berücksichtigen.
2. Steuervergünstigungen in Form von Freibeträgen oder Steuerrückzahlungen, ferner sonstige wirtschaftliche Vorteile, die auf diesen nicht zu berücksichtigenden Zinsleistungen und Tilgungsleistungen beruhen oder ihretwegen gewährt werden, sind dann ebenfalls bei der Unterhaltsbemessung nicht zu berücksichtigen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Februar 1982 - 15 UF 167/81
FamRZ 1982, 727 = Justiz 1982, 335 [Ls]


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