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Entscheidungen OLG Hamburg 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 06/1982



Versorgungsausgleich; verfassungswidrige Tabellenwerte.
BGB § 1587o; AVG § 32

Läßt sich trotz Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4b AVG der Höchstwert der Rentenanwartschaften ermitteln, die die Ehefrau in der Ehezeit erworben hat, so können die Ehegatten vereinbaren, daß der Höchstwert dem Versorgungsausgleich zugrunde gelegt wird. Genehmigt das Familiengericht eine solche Vereinbarung, so ist die Differenz zwischen dem Höchstwert und dem wahren Wert der Anwartschaften der Ehefrau beim Versorgungsausgleich unberücksichtigt zu lassen.

OLG Hamburg, Beschluß vom 1. Juni 1982 - 15 UF 210/81
FamRZ 1982, 1082

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren bei einem Vergleich über den für vollstreckbar erklärten Teil des erstinstanzlichen Urteils.
ZPO § 534; BRAGO §§ 13, 23, 32, 37, 49

Beziehen die Parteien den gemäß § 534 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärten Teil des erstinstanzlichen Urteils in einen Vergleich ein, so fällt neben den Gebühren der § 23 und § 32 Abs. 2 BRAGO keine Gebühr gemäß § 49 Abs. 2 BRAGO an.

OLG Hamburg, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 8 W 144/82
JurBüro 1982,1512 = MDR 1982, 945 = VersR 1983, 465 [Ls]

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