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Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1982



Erbrecht; Kosten und Gebühren; Kosten bei Eigentumseintragung aufgrund der Auseinandersetzung des Nachlasses.
KostO §§ 60, 61

Der Senat hält daran fest, daß die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO die Fälle einer Eigentumseintragung aufgrund einer Nachlaßauseinandersetzung nicht umfaßt, daß aber die Gebühren bei fristgerechtem Antrag so zu berechnen sind, als wäre eine Voreintragung der Erbengemeinschaft erfolgt.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 5. Januar 1982 - 8 W 474/80
Justiz 1982, 160 = Rpfleger 1982, 200

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Vormundschaft und Pflegschaft; wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft.
FGG § 46

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Aufenthaltswechsel des nichtehelichen Kindes allein keinen wichtigen Grund zur Abgabe der Pflegschaft gemäß FGG § 46 darstellt, wenn das Kind unter Amtspflegschaft steht und diese an das zuständige Jugendamt abgegeben ist (gegen BayObLG Rpfleger 1979, 264).

OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 8 AR 14/81
BWNotZ 1982, 65

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Vormundschaft und Pflegschaft; Fürsorgebedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft; Voraussetzungen für die Bestellung des Jugendamtes zum Pfleger.
BGB § 1909; StPO §§ 52, 81c; JWG § 45

1. Soll Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind zu der Entscheidung über Zustimmung oder Verweigerung der im Strafverfahren gegen seine Eltern angeordneten Entnahme von Blutproben (§§ 81c Abs. 3, 52 Abs 1 Nr. 3 StPO) angeordnet werden, so wird ein Fürsorgebedürfnis bereits durch den Umstand begründet, daß über die Ausübung eines Rechts des Kindes zu entscheiden ist. Anders könnte es nur dann sein, wenn im Einzelfall kein Interesse des Kindes an dem Ergehen einer Entscheidung über die Zustimmung oder Verweigerung denkbar wäre.
2. Das Jugendamt kann gemäß § 1915 Abs. 1 BGB nur dann zum Pfleger bestellt werden, wenn eine als Einzelpfleger geeignete Person nicht vorhanden ist (§ 1791b Abs. 1 BGB, § 45 JWG). Es reicht dafür nicht aus, daß die Eltern keinen anderen Vorschlag machen; nötig sind vielmehr eigene Ermittlungen des Vormundschaftsgerichts und eine Anfrage gemäß § 47 JWG bei dem Jugendamt.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 8 W 327/81
Rpfleger 1982, 183 = Justiz 1982, 158 = BWNotZ 1982, 64 = DAVorm 1982, 690 [Ls]

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