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Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1982



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Anrechnung von Kindergeld.
BGB § 1615g; Regelunterhalt-Verordnung § 4

Das Gericht folgt der DIV-Empfehlung (DAVorm 1982, 31 ff), wonach es keine Rolle spielt, was die Mutter für das oder die gemeinsamen ehelichen Kinder effektiv an Kindergeldzahlungen berechnet erhält, an welcher Stelle also innerhalb der Altersreihenfolge das Kind oder die gemeinsamen ehelichen Kinder stehen. Berücksichtigt werden nur die gemeinsamen Kinder.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 4. August 1982 - 1 UF 121/82
DAVorm 1982, 915

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Prozeßkostenhilfe; Herbeiführung der Armut zur Erlangung der Prozeßkostenhilfe.
ZPO §§ 114, 115

Einer vermögenslosen Partei kann Prozeßkostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sie habe ihre Unfähigkeit, die Prozeßkosten zu bestreiten, selbst verschuldet, es sei denn, daß sie ihre Armut in der Absicht herbeigeführt hat, sich vermögenslos zu machen, um Prozeßkostenhilfe zu erlangen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 12. August 1982 - 5 WF 81/82
AnwBl 1982, 491

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des nicht an dem Gerichtssitz wohnhaften Rechtsanwalts.
ZPO § 91

Reisekosten eines nicht an dem Gerichtssitz wohnhaften Anwalts sind in Höhe ersparter Reisekosten der Partei erstattbar.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 17. August 1982 - 5 WF 150/82
AnwBl 1982, 489 = RuS 1982, 245 [Ls]

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Versorgungsausgleich; unbilliger Wertausgleich von Rentenanwartschaften; Stundung einer Einzahlungsverpflichtung.
BGB §§ 1587b, 1587d; ZPO § 621e

1. Als unbillig im Sinne des § 1587d BGB ist es anzusehen, wenn ein ausgleichspflichtiger Ehegatte mehr als etwa 3.000 DM gemäß § 1587b Abs. 3 BGB bar einzubezahlen hat: Eine Einzahlungsverpflichtung ist nunmehr auf Antrag zu stunden, weil diese Vorschrift als verfassungswidrig anzusehen sein dürfte, und weil insbesondere nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zu der Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich künftig keine Bareinzahlungsverpflichtung mehr vorgesehen ist.
2. Die Entscheidung des Rechtspflegers gemäß § 1587d BGB ist mit der befristeten Erinnerung (Beschwerde) anzufechten.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. August 1982 - 1 WF 46/82
FamRZ 1982, 1027

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