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Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1982



Versorgungsausgleich; Einbeziehung von Zurechnungszeiten.
BGB § 1587a; RVO § 1304

Ist ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbsunfähig geworden, und bezieht er deshalb eine Rente, so sind alle auf die Ehezeit entfallenden Werteinheiten für eine Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 1. März 1982 - 5 UF 79/81
FamRZ 1982, 619

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO.
ZPO §§ 707, 719

Nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil muß die Prozeßpartei, die eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung gemäß § 719 Abs. 1 S. 2 ZPO erreichen will, auch die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO glaubhaft machen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. März 1982 - 5 W 7/82
JurBüro 1982, 934 = MDR 1982, 588

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zwangsvollstreckung; keine vorläufige Einstellung bei bloßem Prozeßkostenhilfegesuch für ein Berufungsverfahren.
ZPO § 769

Legt der Kläger gegen das Urteil, durch das seine Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen worden ist, keine Berufung ein, sondern sucht er lediglich um Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren nach, so ist sein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem mit der Klage bekämpften Vollstreckungstitel unzulässig.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 1982 - 5 UF 134/81
FamRZ 1982, 724

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Ehewohnung und Hausrat; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks bei der Teilung des Hausrats.
BGB §§ 93, 94, 95; HausrVO §§ 8, 9

Eine Einbauküche, deren Einbau bereits bei der Herstellung des - alleine dem Ehemann gehörenden - Gebäudes geplant worden ist, ist wesentlicher Grundstücksbestandteil, und deshalb kein gemeinsamer Hausrat im Sinne von § 8 HausrVO.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 8. März 1982 - 5 UF 130/81
FamRZ 1982, 938

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Prozeßkostenvorschuß für eine »persönliche Angelegenheit« (hier: Abwehr von Eingriffen in den Hausrat oder die Ehewohnung).
BGB §§ 1360a, 1361; GG Art. 6

Auch der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe ist eine persönliche Angelegenheit eines (oder beider) Ehegatten. Zu der Abwehr von Eingriffen in den Hausrat oder die Ehewohnung ist daher von dem anderen Ehegatten Prozeßkostenvorschuß zu erbringen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 9. März 1982 - 3 UF 233/81
FamRZ 1982, 606

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Versorgungsausgleich; Teilurteil hinsichtlich des Versorgungsausgleichs.
BGB §§ 1587 ff; ZPO § 301; AVG §§ 32, 32a, 38

Ein Teilurteil über den Versorgungsausgleich, der wegen der für verfassungswidrig erklärten unterschiedlichen Tabellenwertung für Männer und Frauen nicht durchgeführt werden kann, ist dann unzulässig, wenn es von dem weiteren Verfahrensgang noch berührt werden kann.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 15. März 1982 - 5 UF 34/82
NJW 1982, 1543 = FamRZ 1982, 831 [Ls]

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Versorgungsausgleich; Kürzung wegen grober Unbilligkeit (hier: Fachschulausbildung während der Ehezeit).
BGB § 1587c

Hat sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte während der Ehezeit einer Fachschulausbildung unterzogen, die sich nachteilig auf seine Versorgungsanwartschaften ausgewirkt hat, so kann der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit zu kürzen sein.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 15. März 1982 - 5 UF 76/81
FamRZ 1982, 1088

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Prozeßkostenhilfe; Zeitpunkt für die Entscheidung wegen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Einsicht in Prozeßkostenhilfeunterlagen durch den Prozeßgegner.
ZPO §§ 114 ff; BSHG § 88

1. Bei der Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch ist auf die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers zu dem Zeitpunkt der Beschlußfassung auch dann abzustellen, wenn das Prozeßkostenhilfeverfahren verzögerlich behandelt worden ist.
2. Der Einsichtnahme des Gegners in die Prozeßkostenhilfeunterlagen stehen datenschutzrechtliche Erwägungen nicht entgegen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 26. März 1982 - 3 WF 44/82
JurBüro 1982, 1260

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Feststellungsklage (hier: betreffend Beerdigungskosten und Unterhaltsschaden).
GKG § 17

1. Berechnung des Streitwertes einer Feststellungsklage auf Ersatz von Beerdigungskosten und Hinterbliebenenrente, die vorsorglich zur Unterbrechung der Verjährung der Schadensersatzansprüche erhoben wird.
2. Keine Änderung des Streitwertes der Feststellungsklage durch Erledigung der Hauptsache im Laufe des Rechtsstreits.
3. Keine Änderung des Streitwertes, wenn die Klägerin von der Feststellungs- zur Leistungsklage übergeht, sofern deren Wert geringer ist, als der der Feststellungsklage.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 31. März 1982 - 1 W 8/82
AnwBl 1982, 436

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