Entscheidungen OLG Karlsruhe 07/1982
ZPO §§ 3, 767; GKG § 17
Der Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage gegen eine einstweilige Anordnung auf Bezahlung von Unterhalt nach § 620 ZPO bemißt sich nach § 17 GKG.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 2 WF 48/82
JurBüro 1982, 1718


Unterhaltsprozeßrecht; Abänderung eines Versäumnisurteils auf Unterhalt.
ZPO §§ 323, 331
1. Die auf Abänderung eines Versäumnisurteils gerichtete Klage (hier: des Unterhaltsschuldners) kann - wie sonst auch - nur auf solche tatsächlichen Gründe gestützt werden, die nach Erlaß des Versäumnisurteils entstanden sind, und eine wesentliche Veränderung der Urteilsgrundlagen bedeuten. Für eine Korrektur unrichtiger Urteile ist das Abänderungsverfahren des § 323 ZPO nicht vorgesehen.
2. Bei der Prüfung, ob sich die für das Urteil maßgebenden Umstände nachträglich wesentlich verändert haben, ist von den tatsächlichen Verhältnissen bei Urteilserlaß und nicht von den - aufgrund des Vorbringens des Unterhaltsgläubigers im Vorprozeß (§ 331 Abs. 1 ZPO) - fingierten Verhältnissen auszugehen (a.A. OLG Stuttgart FamRZ 1982, 91). Diese Prüfung hat das Familiengericht anhand des vorliegenden Parteivorbringens von Amts wegen vorzunehmen.
3. Durch das Maß der hierbei festgestellten tatsächlichen Veränderungen wird auch der Umfang der Abänderung des Versäumnisurteils bestimmt. Dies kann zur Folge haben, daß sich »Fehler« des Versäumnisurteils - zum Beispiel bei zu hoher Unterhaltsquote - zugunsten des Unterhaltsgläubigers in die Zukunft auswirken.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Juli 1982 - 16 UF 72/82
FamRZ 1983, 624


Prozeßkostenhilfe; rückwirkende Bewilligung; Prozeßkostenhilfeverfahren.
ZPO §§ 114 ff; JWG §§ 49, 50; BRAGO § 51
1. Keine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage nach der Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde über die Unterhaltsverpflichtung vor der Klageerhebung.
2. Keine Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 19. Juli 1982 - 5 WF 7/82
AnwBl 1982, 491 = Justiz 1983, 52 [Ls]


Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung eines Ehepartners für Zeit des Getrenntlebens; Zumutbarkeit des Getrenntlebens innerhalb der ehegemeinschaftlichen Wohnung.
ZPO § 620
Für die Zuweisung der Ehewohnung ist es unter dem neuen Scheidungsrecht nicht mehr erforderlich, daß eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben eines Ehegatten besteht; es reicht vielmehr grundsätzlich aus, daß ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung nicht zuträglich oder zumutbar ist.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30. Juli 1982 - 16 WF 101/82
FamRZ 1982, 1220 = Justiz 1983, 85 [Ls]


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