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Entscheidungen OLG Stuttgart 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 05/1982



Personenstandsrecht; Namensrecht; Eintragungsfähigkeit des Vornamens »Heike« als alleiniger Vorname in das Geburtenbuch im süddeutschen Raum.
PStG §§ 21, 45

Der Vorname »Heike« ist auch im süddeutschen Raum nicht als alleiniger Vorname in das Geburtenbuch eintragungsfähig.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 8 W 429/81
NJW 1982, 2262 = StAZ 1982, 177 = Justiz 1982, 266

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhalt wegen Alters als Anschlußregelung (»Anschlußunterhalt«).
BGB §§ 1569 ff, 1571

Die Altersunterhaltsregelung gemäß § 1571 Nr. 3 BGB setzt als Anschlußregelung das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs in dem Zeitpunkt der Scheidung aus § 1572 oder § 1573 BGB voraus. Die einzelnen Unterhaltsansprüche schließen in diesen Fällen (»Anschlußfällen«) ohne zeitliche Lücken aneinander an; nur dann wird »Anschlußunterhalt« geschuldet.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 11. Mai 1982 - 15 WF 156/82
FamRZ 1982, 1015

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