Entscheidungen OLG Stuttgart 05/1982
PStG §§ 21, 45
Der Vorname »Heike« ist auch im süddeutschen Raum nicht als alleiniger Vorname in das Geburtenbuch eintragungsfähig.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 8 W 429/81
NJW 1982, 2262 = StAZ 1982, 177 = Justiz 1982, 266


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhalt wegen Alters als Anschlußregelung (»Anschlußunterhalt«).
BGB §§ 1569 ff, 1571
Die Altersunterhaltsregelung gemäß § 1571 Nr. 3 BGB setzt als Anschlußregelung das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs in dem Zeitpunkt der Scheidung aus § 1572 oder § 1573 BGB voraus. Die einzelnen Unterhaltsansprüche schließen in diesen Fällen (»Anschlußfällen«) ohne zeitliche Lücken aneinander an; nur dann wird »Anschlußunterhalt« geschuldet.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 11. Mai 1982 - 15 WF 156/82
FamRZ 1982, 1015


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