Entscheidungen OLG Nürnberg 2023
Personenstandsrecht; Berichtigung eines im Geburtenbuch eingetragenen amerikanischen Mittelnamens eines Elternteils; Voraussetzungen der Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrags.
PStG § 48
PStG § 48
1. Zu der Berichtigung eines in dem Geburtenbuch eingetragenen amerikanischen Mittelnamens eines Elternteils.
2. Ein abgeschlossener Registereintrag kann gemäß § 48 Abs. 1 PStG nur berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (im Anschluß an BGH FamRZ 2017, 1337).
3. Der Umstand, daß für die Richtigkeit eines Eintrags nur ein schwaches Indiz spricht, ist kein Nachweis seiner Unrichtigkeit.
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