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Entscheidungen OLG Bamberg 2023 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 2023


Familiensteuerrecht; Pflicht der Ehegatten zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung.
BGB § 1353; EStG § 26

1. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist.
2. Es besteht daher für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert, der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird. Eine solche Verpflichtung bleibt auch nach der Scheidung als Nachwirkung der Ehe bestehen.
3. Die Ehegatten können die Pflicht zur Zustimmung zu der Zusammenveranlagung durch Vereinbarung wirksam abbedingen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 10. Januar 2023 - 2 UF 212/22

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung bei Nichteinleitung eines Verfahrens.
BGB §§ 1684, 1685; FamFG §§ 24, 38, 81; BayAktO §§ 8, 11

1. Wenn bei der Frage der Regelung des Umgangs auf eine Anregung hin kein Verfahren eingeleitet wird, dann ist auch keine Kostenentscheidung zu treffen, denn mit der Anregung nach § 24 FamFG sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden.
2. Ergeht dennoch seitens des Familiengerichts eine Kostenentscheidung, stellt diese für den Betroffenen eine die Instanz beendende Entscheidung und damit eine Endentscheidung im Sinne von § 38 FamFG dar.
3. Die Prüfung, ob auf die Anregung hin ein förmliches Verfahren eingeleitet wird, ist unter dem Registerzeichen »AR« (vgl. § 8 Abs. 1 S. 1 a) BayAktO a.F.; ab dem 1. Januar 2023 § 11 Abs. 1 Nr.1 BayAktO) durchzuführen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 12. Januar 2023 - 7 WF 5/23

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Abstammungsrecht; Anerkennung der Vaterschaft; Zustimmungsbedürftigkeit; Versterben der Kindsmutter vor Erteilung der Zustimmung.
BGB §§ 1592, 1595; PStG §§ 27, 49

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht mehr möglich, wenn die Kindsmutter vor der Erteilung der Zustimmung zu der Anerkennung verstorben ist.

OLG Bamberg, Beschluß vom 26. Januar 2023 - 1 W 67/22

Hinweis
Das Verfahren ist bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZB 48/23 anhängig.

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderungsverfahren bei vorausgegangenem vereinfachten Unterhaltsverfahren; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
FamFG §§ 113, 240; ZPO § 114

1. Zu der verfahrenskostenhilferechtlichen Mutwilligkeit des nicht rechtzeitigen Vorbringens zu der eingeschränkten Leistungsfähigkeit in einem vorausgegangenen Vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren.
2. Die erstmalige rechtzeitige Behauptung eingeschränkter Leistungsfähigkeit in einem Abänderungsverfahren gemäß § 240 FamFG stellt sich bei vorausgegangenem Vereinfachten Unterhaltsverfahren als mutwillig dar, wenn entsprechendes Vorbringen dort versäumt wurde.
3. Ein wirtschaftlich leistungsfähiger Beteiligter hätte zu der Vermeidung der Kosten des Abänderungsverfahrens den Einwand fehlender Leistungsfähigkeit bereits in dem Vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren rechtzeitig und ordnungsgemäß erhoben; in diesem Falle wäre der in dem Abänderungsverfahren bekämpfte Titel bereits nicht erlassen worden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 14. Februar 2023 - 2 WF 216/22

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