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Entscheidungen OLG Hamm 2023 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 2023


 



Erbrecht; Pflichtteilsrecht; Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlaß vorhandenen Immobilie; Einholung eines Sachverständigengutachtens im Wege des selbständigen Beweisverfahrens

Erbrecht; Nachlaßpflegschaft; Vergütung eines Nachlaßpflegers mit landwirtschaftlicher Ausbildung

Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerdewert im Rahmen einer Auskunftsverpflichtung

Unerlaubte Handlungen; Amtspflichtverletzung wegen fehlender Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes; Anspruch auf Schadensersatz

Erbrecht; Abgrenzung Testament und bloße Vollmacht; schriftlich niedergelegte Erklärung des Erblassers; keine für Testamente übliche Gepflogenheiten entsprechende Form; ernstlicher Testierwille; strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens

Versorgungsausgleich; Amtspflichtverletzung; keine Mitteilung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich an den zuständigen Rentenversicherungsträger

Wirkungen der Ehe im Allgemeinen; Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie; Kfz-Teilkaskoversicherung; Leistungskürzung aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles im Falle des Diebstahls eines Wohnmobils; Vertrauen unter Ehegatten; Mitnutzung eines Wohnmobils zu Urlaubs- und Freizeitzwecken

Versorgungsausgleich; Abänderung einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen

Vormundschaft und Pflegschaft; Umgangsbestimmungsrecht; Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft anstelle einer Umgangspflegschaft

Erbrecht; testamentarische Verfügungen; Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; schuldnerschützende Wirkung des § 7a UVG; Ausschluß der gerichtlichen Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs bei Leistungsbezug des Unterhaltspflichtigen nach SGB II

Erbrecht; Ausschlagung eines Vermächtnisses durch schlüssige (konkludente) Erklärung; Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Überprüfungsverfahren; Zustellungen an den für den Rechtszug bestellten Bevollmächtigten; Wechsel der Person des Bevollmächtigten; Zustellungen an neuen, auch nicht beigeordneten Bevollmächtigten

Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; fristgebundene gerichtliche Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO; förmliche Zustellung und Bekanntgabe; Heilung des Zustellungsmangels

Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage; Einrede der Verjährung; Bestimmtheit eines Titels

Versorgungsausgleich; Teilung der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Absehen wegen geringfügiger Wertdifferenz

Erbrecht; Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. BGB als einer unvertretbaren Handlung; Mitwirkung eines Dritten; Beauftragung eines Notars; intensives Bemühen um die Mitwirkungshandlung des Dritten

Erbrecht; Streit um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage; fehlende Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung; Wirksamkeitsbedenken

Erbrecht; Bewertung eines Erbanteils in Form eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Verteilungsmaßstab für die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO

Erbrecht; Streit um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage; fehlende Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung; Wirksamkeitsbedenken

Erbrecht; Erbvertrag; den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen innerhalb der Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB

Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

Kosten und Gebühren; Vergütung des Verfahrensbeistandes in Familiensachen; Abgeltung von Dolmetscherkosten durch Fallpauschale

Versorgungsausgleich; gleichwertige Teilhabe des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts im Zeitraum zwischen dem Ende der Ehezeit und dem Eintritt der Rechtskraft; unzulässige Teilungsanordnung Verstoßes gegen den Halbteilungsgrundsatz

Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Aufhebung bewilligter Verfahrenskostenhilfe wegen wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Nachholung der erforderlichen Erklärung im Beschwerdeverfahren; Entscheidung zur Aufhebung nach Zurückverweisung durch das Ausgangsgericht

Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Auslegung eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gestellten Antrages eines anwaltlich vertretenen Beteiligten auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Bezug auf das anhängige Hauptsacheverfahren; Bezugnahme auf in einem anderen, bei demselben Gericht anhängigen Verfahren eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Geltungserklärung

Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Anordnung von Zwangshaft; Pflicht eines Erziehungsberechtigten zur Verbringung seines Kind zu einem gerichtlichen Anhörungstermin; Durchsetzung mit Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG

Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Organisationswesen; Fristenkontrolle; qualifizierte elektronische Signatur; Gewährleistung der Echtheit und Integrität des Dokuments; eigenhändiger Versand durch Rechtsanwalt als Inhaber des beA: Unzulässigkeit der Übertragung dieses Rechts auf eine andere Person

Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Zulässigkeit einer Verfahrenskostenhilfebeschwerde in einstweiligen Anordnungsverfahren vor mündlicher Erörterung; keine Zulassung der Rechtsbeschwerde trotz divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Gewaltschutzrecht; Drohung der Veröffentlichung ursprünglich einvernehmlich überlassener Nacktaufnahmen im Internet


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Erbrecht; Pflichtteilsrecht; Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlaß vorhandenen Immobilie; Einholung eines Sachverständigengutachtens im Wege des selbständigen Beweisverfahrens.
BGB § 2314; ZPO § 485

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlaß vorhandenen Immobilie verlangen; er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gemäß § 2314 BGB zu verweisen.

OLG Hamm, Beschluß vom 3. Januar 2023 - I-10 W 71/22

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Erbrecht; Nachlaßpflegschaft; Vergütung eines Nachlaßpflegers mit landwirtschaftlicher Ausbildung.
BGB §§ 1836, 1915

1. Verfügt der Nachlaßpfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Pflegschaft nutzbar sind, dann kann die Vergütung im Einzelfall erhöht werden, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben worden sind.
2. Besondere Kenntnisse, die durch eine Ausbildung erworben und für die Führung einer Nachlaßpflegschaft nutzbar gemacht werden können, sind nur solche, die in dem »Kernbereich« der Ausbildung gestanden haben.
3. Im Rahmen der Ausbildung zum Landwirt werden keine besonderen Kenntnisse vermittelt, die für die Führung einer Nachlaßpflegschaft nutzbar sind.

OLG Hamm, Beschluß vom 4. Januar 2023 - I-10 W 78/22

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerdewert im Rahmen einer Auskunftsverpflichtung.
FamFG § 61; ZPO § 3

1. Maßgebend für die Bemessung des Beschwerdewertes ist das Interesse des Beschwerdeführers an der Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung, wobei eine wirtschaftliche Betrachtung geboten ist.
2. Für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei der Verpflichtung zu der Auskunfterteilung ist das Abwehrinteresse des Rechtsmittelführers und Auskunftsschuldners maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert.
3. Zu der Bewertung des Zeitaufwandes des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozeß nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz erhalten würde.
4. Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunfterteilung nicht in der Lage ist, was er substantiiert vorzutragen hat.

OLG Hamm, Beschluß vom 6. Januar 2023 - II-5 UF 208/22
FuR 2023, 394

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Unerlaubte Handlungen; Amtspflichtverletzung wegen fehlender Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes; Anspruch auf Schadensersatz.
BGB § 839; GG Art 34; SGB VIII § 24; KJHGAG NW § 5; VwGO § 123

Für die fehlende Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind schuldet eine Kommune aufgrund einer Amtspflichtverletzung keinen Schadensersatz, wenn es die Eltern schuldhaft versäumt haben, gegen die behördlich versäumte Zuweisung (auch) verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

OLG Hamm, Beschluß vom 9. Januar 2023 – I-11 W 44/22
NZFam 2023, 574 = JAmt 2023, 202

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Erbrecht; Abgrenzung Testament und bloße Vollmacht; schriftlich niedergelegte Erklärung des Erblassers; keine für Testamente übliche Gepflogenheiten entsprechende Form; ernstlicher Testierwille; strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens.
BGB § 2247

1. Eine schriftlich niedergelegte Erklärung des Erblassers, deren Form nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht, kann nur dann als letztwillige Verfügung gelten, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht.
2. Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung gemäß § 133 BGB unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen.
3. An den Nachweis des Testierwillens sind strenge Anforderungen zu stellen.

OLG Hamm, Beschluß vom 17. Januar 2023 - 10 W 155/22

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Versorgungsausgleich; Amtspflichtverletzung; keine Mitteilung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
BGB § 839; GG Art. 34; FGG §§ 16, 20, 53; ZPO § 621a

Unterläßt es das Familiengericht, eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich dem zuständigen Rentenversicherungsträger zuzustellen, folgt aus dieser Amtspflichtverletzung - mangels Drittschutzes - kein Amtshaftungsanspruch des vom Versorgungsausgleich betroffenen Ehegatten, denn diesem ist die Entscheidung über den Versorgungsausgleich ebenfalls zuzustellen, so daß er bereits deswegen erkennen kann, in welchem Umfang sich seine Rentenanwartschaften vermindern.

OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2023 - I-11 U 60/22
NJW-RR 2023, 531 = NZFam 2023, 528 = BetrAV 2023, 430 = NJW 2023, 1372 [Ls]

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Wirkungen der Ehe im Allgemeinen; Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie; Kfz-Teilkaskoversicherung; Leistungskürzung aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles im Falle des Diebstahls eines Wohnmobils; Vertrauen unter Ehegatten; Mitnutzung eines Wohnmobils zu Urlaubs- und Freizeitzwecken.
BGB §§ 278, 1357; VVG §§ 1, 28, 81; AKB 2018

1. Grundsätzlich ist es nicht als grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bewerten, wenn ein Versicherungsnehmer nicht kontrolliert, ob seine Ehefrau seiner Aufforderung, das versicherte Wohnmobil abzuschließen, nachgekommen ist; es obliegt vielmehr dem Versicherer im Rahmen seiner Darlegungs- und Beweislast, Anhaltspunkte dafür vorzutragen, weshalb das unter Ehegatten als üblich anzusehende Vertrauen in dem konkreten Fall nicht angezeigt war.
2. Bei dem Abschluß eines Kfz-Teilkasko-Versicherungsvertrages eines Ehegatten für ein Wohnmobil handelt es sich jedenfalls dann nicht um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 Abs. 1 BGB, wenn die Beteiligung des anderen Ehegatten lediglich darin besteht, das Wohnmobil zu Urlaubs- und Freizeitzwecken mit zu nutzen.
3. Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht nicht aus, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen; ebenso wenig begründet allein die Ehe oder eine Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer die Repräsentantenstellung.
4. Entscheidend für eine Repräsentantenstellung ist, daß der Dritte bei Würdigung der Gesamtumstände selbstständig und in nicht ganz unbedeutendem Umfang befugt ist, für den Versicherungsnehmer zu handeln, also nicht nur für längere Zeit die Obhut über die versicherte Sache ausübt, sondern daneben nach der mit dem Versicherungsnehmer getroffenen Abrede in Bezug auf die versicherte Sache auch wesentliche Aufgaben und Befugnisse aus dessen Pflichtenkreis wahrnehmen und selbständig ausüben soll. Es braucht nicht noch hinzuzutreten, daß der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat. Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen.

OLG Hamm, Beschluß vom 23. Januar 2023 - I-6 U 107/21
NJW-RR 2023, 470 = NZFam 2023, 383 = VersR 2023, 579 = ZfS 2023, 271 = VuR 2023, 159 [Ls]

Hinweis
Die Berufung ist nach diesem Hinweisbeschluß zurückgenommen worden.

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Versorgungsausgleich; Abänderung einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen.
VersAusglG §§ 31, 51; FamFG § 225

Für die Anwendung von § 51 Abs. 3 VersAusglG kommt es allein darauf an, daß die erwartete Wertentwicklung einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach dem Tode des Ausgleichspflichtigen bis zu dem Abänderungsverfahren nicht eingetreten ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 25. Januar 2023 - II-2 UF 96/22
NZFam 2023, 622

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Vormundschaft und Pflegschaft; Umgangsbestimmungsrecht; Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft anstelle einer Umgangspflegschaft.
BGB §§ 1666, 1684, 1909

Zu der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft zum Umgangsbestimmungsrecht anstelle einer Umgangspflegschaft.

OLG Hamm, Beschluß vom 30. Januar 2023 - II-13 UF 175/22

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Erbrecht; testamentarische Verfügungen; Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis.
BGB § 2217; GBO §§ 22, 52

1. Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis.
2. Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers.

OLG Hamm, Beschluß vom 31. Januar 2023 - I-15 W 269/22
FuR 2023, 304 = ZErb 2023, 148 = FGPrax 2023, 53 = ErbR 2023, 382 = MDR 2023, 710 = ZEV 2023, 378 = NJW-Spezial 2023, 199 = RNotZ 2023, 278 = ZfIR 2023, 152 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; schuldnerschützende Wirkung des § 7a UVG; Ausschluß der gerichtlichen Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs bei Leistungsbezug des Unterhaltspflichtigen nach SGB II.
UVG §§ 7, 7a; SGB II

§ 7a UVG entfaltet schuldnerschützende Wirkung. Die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs ist ausgeschlossen, solange der Unterhaltspflichtige Leistungen nach dem SGB II bezieht, und über kein eigenes Einkommen verfügt.

OLG Hamm, Beschluß vom 2. Februar 2023 - II-11 UF 46/22
FamRZ 2023, 1121 = NZFam 2023, 469 = ZFSH/SGB 2023, 433 = JAmt 2023, 298 [Ls]

Hinweis
Das Verfahren ist bei dem Bundesgerichtshof anhängig (Aktenzeichen XII ZB 77/23)

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Erbrecht; Ausschlagung eines Vermächtnisses durch schlüssige (konkludente) Erklärung; Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs.
BGB §§ 2307, 2314

1. Ein Vermächtnis wird durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten ausgeschlagen. Die Ausschlagung bedarf keiner Form, und kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter sowie durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.
2. In dem Verlangen des vollen Pflichtteils kann eine schlüssige (konkludente) Erklärung der Ausschlagung des Vermächtnisses liegen, wobei in der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs noch nicht zwangsläufig eine Ausschlagung des Vermächtnisses gesehen werden kann; vielmehr sind stets die Umstände des Einzelfalles maßgebend.

OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 2023 - I-10 U 117/22
ErbR 2023, 483

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Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Überprüfungsverfahren; Zustellungen an den für den Rechtszug bestellten Bevollmächtigten; Wechsel der Person des Bevollmächtigten; Zustellungen an neuen, auch nicht beigeordneten Bevollmächtigten.
FamFG § 113; ZPO § 172

1. Zustellungen sind an den für den Rechtszug bestellten Bevollmächtigten vorzunehmen.
2. Hat dieser den Beteiligten bereits in dem Verfahrenskostenhilfe-Bewilligungsverfahren vertreten, dann gilt dies auch für ein Überprüfungsverfahren.
3. Bei einem erfolgten Wechsel der Person des Bevollmächtigten ist in dem Überprüfungsverfahren nicht mehr an den beigeordneten Rechtsanwalt zuzustellen, selbst wenn der neue Bevollmächtigte nicht beigeordnet worden ist. Hat der neue Bevollmächtigte seine Bevollmächtigung angezeigt, ist nunmehr an diesen zuzustellen.

OLG Hamm, Beschluß vom 14. Februar 2023 - 4 WF 3/23

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Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; fristgebundene gerichtliche Aufforderung zur Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO; förmliche Zustellung und Bekanntgabe; Heilung des Zustellungsmangels.
FamFG §§ 15, 113; ZPO §§ 120a, 124, 172, 189, 329

1. Die fristgebundene gerichtliche Aufforderung zu der Mitwirkung in dem Nachprüfungsverfahren nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO ist dem Beteiligten gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO bzw. § 15 Abs. 2 FamFG förmlich zuzustellen bzw. bekanntzugeben.
2. Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 189 ZPO scheidet aus, wenn das Gericht bewußt von einer förmlichen Zustellung der Entscheidung absieht, und eine formlose Versendung anordnet.

OLG Hamm, Beschluß vom 14. Februar 2023 - II-4 WF 174/22

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage; Einrede der Verjährung; Bestimmtheit eines Titels.
BGB §§ 196, 197, 200, 371, 2058; ZPO §§ 767, 795; EGBGB Art. 229 § 6

1. § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB ist nicht anzuwenden, wenn die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem der Forderung zugrunde liegenden Titel mit einer Titelgegenklage analog § 767 ZPO geltend gemacht werden kann.
2. Ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zu einer Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist, und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht genau bezeichnet; eine »ca.«-Angabe kann der hinreichenden Bestimmtheit entgegenstehen.

OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2023 - 22 U 46/22

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Versorgungsausgleich; Teilung der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Absehen wegen geringfügiger Wertdifferenz.
VersAusglG § 18

1. Auch eine geringfügige Wertdifferenz zweier gesetzlicher Anrechte im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG soll grundsätzlich nicht ausgeglichen werden.
2. Allein die Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bei Nichterreichen der gesetzgeberischen Ziele des § 18 VersAusglG (Vermeiden von hohem Verwaltungsaufwand und von Splitterversorgungen) erzwingt den Ausgleich nicht.

OLG Hamm, Beschluß vom 23. Februar 2023 - II-13 UF 144/22
NJW 2023, 1742 = NZFam 2023, 613 = FamRB 2023, 270

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Erbrecht; Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. BGB als einer unvertretbaren Handlung; Mitwirkung eines Dritten; Beauftragung eines Notars; intensives Bemühen um die Mitwirkungshandlung des Dritten.
BGB §§ 2314, 2325; ZPO § 888; BNotO § 15

1. Die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. BGB ist auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten - des Notars - notwendig ist. Hierbei kommt dem Umstand, ob ein Gläubiger auf Auskünfte und Angaben des Schuldners angewiesen ist, Bedeutung zu. Nur dann, wenn bei Verurteilungen, die eine Überprüfung entsprechender Vorgänge voraussetzen, einem Dritten die Auskunft allein anhand von schriftlichen Unterlagen möglich ist, und die einzige - gegebenenfalls über zusätzliche Anordnungen erzwingbare - »Mitwirkungshandlung« des Schuldners darin besteht, daß er dem Dritten die Einsichtnahme in die Unterlagen zu ermöglichen hat, bezieht sie sich auf eine vertretbare Handlung. Wenn demgegenüber derartige Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in notarieller Form) nicht ohne Auskünfte und sonstige persönliche Mitwirkungshandlungen des Schuldners möglich sind, sind sie unvertretbar im Sinne des § 888 ZPO. Die Erteilung der Auskunft durch ein notarielles Verzeichnis verändert ihren Charakter als unvertretbare Handlung grundsätzlich nicht.
2. Die Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen nach § 888 ZPO setzt weiter voraus, daß die vorzunehmende Handlung ausschließlich von dem Willen des Verpflichteten abhängt. Hieran fehlt es, wenn die Handlung dem Verpflichteten unmöglich ist, oder wenn sie von einem dem Einfluß des Verpflichteten entzogenen Willen abhängt, gleichgültig, ob dies auf einem Verschulden des Verpflichteten beruht, oder nicht.
3. Hängt die vorzunehmende Handlung nicht nur von dem Willen des Schuldners ab, sondern auch von der Bereitschaft eines Dritten, etwa eines Notars, dann ist der Schuldner in dem Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen. Die geschuldete Handlung muß noch in dem Zeitpunkt der Vollstreckung ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängen. Erst wenn feststeht, daß trotz intensiven Bemühens um die Mitwirkungshandlung des Dritten diese nicht zu erlangen ist, ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar.
4. Legt der Schuldner dar und weist er nach, daß er ihrerseits die zu der Erbringung der Mitwirkungshandlung des Notars erforderlichen eigenen Mitwirkungshandlungen erbracht hat (also seinerseits dem Notar Auskunft hinsichtlich Nachlaßbestand, Schenkungen und Zuwendungen des Erblassers erteilt hat), sowie, daß er in der Folge trotz intensiven Bemühens um die weitere Mitwirkungshandlung des Notars diese nicht erlangen konnte, kommt in Betracht, daß die titulierte Verpflichtung der Schuldnerin nicht unmittelbar erzwungen werden kann, eine Zwangsmittelfestsetzung somit zu unterbleiben hat.
5. Es ist nicht ausreichend, zunächst einen Notar ordnungsgemäß zu beauftragen, ohne sich dann im Nachgang um eine fristgemäße Erstellung und Vorlage des notariellen Nachlaßverzeichnisses zu bemühen, denn ein Schuldner ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Notars mit Eindringlichkeit einzufordern. Dazu kann es erforderlich sein, eine Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO zu erheben, wenn der Notar sich entgegen § 15 Abs. 1 BNotO weigert, ein Nachlaßverzeichnis zu erstellen, oder einen anderen Notar zu beauftragen. Erst wenn feststeht, daß trotz derartigen intensiven Bemühens des Auskunftsverpflichteten um die Mitwirkungshandlung des Dritten diese nicht zu erlangen ist, ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar, wobei Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, daß seitens des Vollstreckungsschuldners alles in seiner Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und daß die darauf gerichteten Bemühungen seitens des Vollstreckungsschuldners im Einzelnen dargelegt worden sind.

OLG Hamm, Beschluß vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22
ErbR 2023, 471 = ZErb 2023, 302

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Erbrecht; Streit um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage; fehlende Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung; Wirksamkeitsbedenken.
BGB § 199

Die erforderliche Kenntnis von einer beeinträchtigenden Verfügung kann fehlen, wenn der Berechtigte infolge Tatsachen- oder Rechtsirrtums davon ausgeht, die ihm bekannte Verfügung sei unwirksam, und entfalte daher für ihn keine beeinträchtigende Wirkung. Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind.

OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2023 - I-10 U 108/21

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Erbrecht; Bewertung eines Erbanteils in Form eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Verteilungsmaßstab für die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO.
BGB § 2311; ZPO § 92

1. Zu der Frage der Bewertung eines Erbanteils in Form eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück.
2. Verteilungsmaßstab für die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO ist nicht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache, sondern allein der Gebührenstreitwert, bei dessen Bemessung die Kosten des Rechtsstreits nicht berücksichtigt werden.

OLG Hamm, Urteil vom 9. März 2023 - 10 U 25/22

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Erbrecht; Erbvertrag; den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen innerhalb der Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB.
BGB §§ 2079, 2283, 2287

1. Voraussetzung für einen Anspruch des Erben gemäß § 2287 BGB ist, daß dieser durch die unentgeltliche Verfügung objektiv beeinträchtigt worden ist. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der Erblasser das für ihn bindend gewordene frühere Testament noch hätte gemäß § 2079 BGB anfechten können.
2. Der Erblasser kann daher zum Nachteil des Vertrags- oder Schlußerben noch innerhalb der Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB Schenkungen vornehmen, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird.

OLG Hamm, Urteil vom 9. März 2023 - 10 U 28/22

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens.
ZPO § 91

Eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei darf insbesondere in Fällen, in denen sie infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist, die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen.

OLG Hamm, Beschluß vom 31. März 2023 - II-6 WF 13/23
FuR 2023, 338

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Kosten und Gebühren; Vergütung des Verfahrensbeistandes in Familiensachen; Abgeltung von Dolmetscherkosten durch Fallpauschale.
FamFG § 158c

Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 S. 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.

OLG Hamm, Beschluß vom 14. April 2023 - II-6 WF 15/23
FamRZ 2023, 1144 = NJW 2023, 2131 = NZFam 2023, 655 = FamRB 2023, 274

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Versorgungsausgleich; gleichwertige Teilhabe des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts im Zeitraum zwischen dem Ende der Ehezeit und dem Eintritt der Rechtskraft; unzulässige Teilungsanordnung Verstoßes gegen den Halbteilungsgrundsatz.
VersAusglG § 11

1. Die gleichwertige Teilhabe des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts muß bereits im Zeitraum zwischen dem Ende der Ehezeit und dem Eintritt der Rechtskraft gewährleistet sein.
2. Diesen Anforderungen des § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG entspricht eine Teilungsanordnung, nach der für die ausgleichsberechtigte Person eine beitragsfreie aufgeschobene bzw. sofort beginnende Rentenversicherung auf ihr Leben eingerichtet wird, bei der die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen, wegen des Verstoßes gegen den Halbteilungsgrundsatz, nicht.

OLG Hamm, Beschluß vom 17. April 2023 - 4 UF 9/23

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Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Aufhebung bewilligter Verfahrenskostenhilfe wegen wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Nachholung der erforderlichen Erklärung im Beschwerdeverfahren; Entscheidung zur Aufhebung nach Zurückverweisung durch das Ausgangsgericht.
FamFG § 76; ZPO §§ 120a, 124

1. Hat das Gericht die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO aufgehoben, kann die erforderliche Erklärung in dem Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.
2. Ist dies geschehen, besteht für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung kein Raum mehr. Die Entscheidung, ob eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO vorliegt, ist dann nach Zurückverweisung durch das Ausgangsgericht zu treffen.

OLG Hamm, Beschluß vom 18. April 2023 - 4 WF 33/23

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Kosten und Gebühren; Entstehen einer Einigungsgebühr in Kinderschutzverfahren.
BGB § 1666; RVG-VV Nr. 1000, Nr. 1003

Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1003 Abs. 2 RVG-VV kann auch in Kindschaftssachen gemäß § 1666 BGB entstehen.

OLG Hamm, Beschluß vom 28. April 2023 - II-6 WF 59/23

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Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Auslegung eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gestellten Antrages eines anwaltlich vertretenen Beteiligten auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Bezug auf das anhängige Hauptsacheverfahren; Bezugnahme auf in einem anderen, bei demselben Gericht anhängigen Verfahren eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Geltungserklärung.
FamFG § 76; ZPO §§ 114, 117

1. Ein in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gestellter Antrag eines anwaltlich vertretenen Beteiligten auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist nicht dahingehend auszulegen, daß er sich auch auf das anhängige Hauptsacheverfahren bezieht.
2. Eine Bezugnahme auf eine in einem anderen, bei demselben Gericht anhängigen Verfahren eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert die Angabe, daß diese Erklärung auch im vorliegenden Verfahren Geltung beanspruchen soll.

OLG Hamm, Beschluß vom 16. Mai 2023 - II-4 WF 48/23

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Anordnung von Zwangshaft; Pflicht eines Erziehungsberechtigten zur Verbringung seines Kind zu einem gerichtlichen Anhörungstermin; Durchsetzung mit Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG.
FamFG §§ 35, 159

Die Pflicht eines Erziehungsberechtigten, sein Kind zu einem gerichtlichen Anhörungstermin gemäß § 159 FamFG zu bringen, ist mit Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG durchzusetzen.

OLG Hamm, Beschluß vom 30. Mai 2023 - II-1 UF 39/23

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Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Organisationswesen; Fristenkontrolle; qualifizierte elektronische Signatur; Gewährleistung der Echtheit und Integrität des Dokuments; eigenhändiger Versand durch Rechtsanwalt als Inhaber des beA: Unzulässigkeit der Übertragung dieses Rechts auf eine andere Person.
ZPO § 130a

1. Echtheit und Integrität des Dokuments sind nur gewährleistet, wenn es entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder von der verantwortlichen Person selbst auf einem sicheren Übertragungsweg bei der Justiz eingereicht worden ist.
2. Der Rechtsanwalt als Inhaber des beA muß den Versand selbst vornehmen; er kann dieses Recht nicht auf eine andere Person übertragen.

OLG Hamm, Beschluß vom 29. Juni 2023 - 4 UF 154/22

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Prozeßkosten-/Verfahrenskostenhilfe; Zulässigkeit einer Verfahrenskostenhilfebeschwerde in einstweiligen Anordnungsverfahren vor mündlicher Erörterung; keine Zulassung der Rechtsbeschwerde trotz divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Gewaltschutzrecht; Drohung der Veröffentlichung ursprünglich einvernehmlich überlassener Nacktaufnahmen im Internet.
GewSchG § 1; ZPO § 574

1. Zu der Zulässigkeit einer Verfahrenskostenhilfebeschwerde in einstweiligen Anordnungsverfahren, wenn dort noch keine mündliche Erörterung stattgefunden hat.
2. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde trotz divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung, wenn die Beschwerde zu der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe führt.
3. Die Drohung, ursprünglich einvernehmlich überlassene Nacktaufnahmen im Internet zu veröffentlichen, erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GewSchG.

OLG Hamm, Beschluß vom 13. Juli 2023 - II-1 WF 93/23

Entscheidungen OLG Hamm 2023 - FD-Platzhalter-rund
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