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Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht





Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger Härten.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.08.2019 entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.08.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 01.05.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

Den Richtlinien liegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.1997 (BGBl I 378), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25.03.2019 (BGBl I 357) und das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.1991 (BGBl I 230), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.11.2016 (BGBl I 2464), zugrunde.

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