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Entscheidungen OLG Hamm 05/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 05/1984



Erbrecht; Anwendungsbereich des § 2072 BGB über die Bedenkung »der Armen«; Auslegung eines Testaments mit sozialer Zielsetzung.
BGB § 2072

1. § 2072 BGB ist dann entsprechend anzuwenden, wenn zwar nicht »die Armen« bedacht worden sind, aber sinngemäß etwa »die Bedürftigen« oder »die sozial Schwachen«, wenn ein Erblasser den weiten Begriff der Bedürftigen näher konkretisiert, und bestimmte Gruppen (zum Beispiel »die Behinderten«) eingesetzt hat, und schließlich, wenn die Bedenkung solcher Gruppen Bedürftiger auf die Insassen eines unbestimmten Heimes oder Hauses beschränkt worden ist.
2. § 2072 BGB kann daher auf eine Nacherbeinsetzung entsprechend angewandt werden, die folgenden Wortlaut hat: »Nach dem Tode meiner Schwestern soll mein Erbe nur einem sozialen Zweck (Waisenhaus, Krüppelheim oder Altersheim) dienen«.

OLG Hamm, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 15 W 219/83
OLGZ 1984, 323 = Rpfleger 1984, 417 = MDR 1984, 940

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes eines Ehescheidungsverfahrens; Berücksichtigung von Vermögen.
GKG § 12

Bei der Bestimmung des Streitwertes in Ehescheidungssachen sind die Freibeträge nach dem Vermögenssteuergesetz zu berücksichtigen: Für jeden Ehegatten kann ein Freibetrag von 70.000 DM, und für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind ein Freibetrag von 35.000 DM abgesetzt werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 9. Mai 1984 - 6 WF 285/84
JurBüro 1984, 1543 = MDR 1984, 765

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes eines einverständlichen Ehescheidungsverfahrens.
GKG § 12

Bei der Bemessung des Streitwertes einer einverständlichen Scheidung ist mit Rücksicht auf den geringeren Umfang des Verfahrens ein Abschlag von dem dreimonatlichen Nettoeinkommen der Eheleute berechtigt.

OLG Hamm, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 2 WF 148/84
JurBüro 1984, 1373

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Höferecht; Nachabfindung aufgrund Veräußerung von Hofeszubehör.
HöfeO § 13

1. Wesentliche Teile des Hofeszubehörs sind dann veräußert, wenn der Veräußerungserlös 1/10 des Hofwertes übersteigt.
2. Ein erheblicher Gewinn ist dann erzielt, wenn der Erlös 1/10 des Wertes des Hofes übersteigt.
3. Verrechnung von aus dem Veräußerungserlös angeschafftem Zubehör ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Betriebes zulässig.
4. Zu der Frage der »ordnungsgemäßen Bewirtschaftung« eines Hofes.

OLG Hamm, Beschluß vom 22. Mai 1984 - 10 Wlw 38/83
AgrarR 1984, 221

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Prozeßkostenhilfe; kein Beschwerderecht der Landeskasse bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
ZPO §§ 114 ff, 120, 127

Im Falle der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe steht der Landeskasse kein Beschwerderecht wegen unterbliebener Ratenzahlungsanordnung zu.

OLG Hamm, Beschluß vom 23. Mai 1984 - 10 WF 206/83
FamRZ 1984, 921

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Prozeßkostenhilfe; Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Rechtsirrtum des Gerichts; übersehene Ratenzahlungsverpflichtung.
ZPO § 124

Ein Rechtsirrtum des Gerichts rechtfertigt grundsätzlich nicht die Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nach § 124 Nr. 3 ZPO.

OLG Hamm, Beschluß vom 28. Mai 1984 - 3 WF 125/84
NJW 1984, 2837 = JurBüro 1985, 1266 = Rpfleger 1984, 432

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