Leitlinien der Oberlandesgerichte 2026
Die deutschen Oberlandesgerichte verwenden Unterhaltsrechtliche Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall: Sie sollen in erster Linie die Rechtsprechung der jeweiligen Senate des betreffenden Oberlandesgerichts vereinheitlichen. Sie haben allerdings keine bindende Wirkung, und sie ersetzen insbesondere auch nicht die Prüfung jedes Einzelfalles.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Niedersachsen dienen den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg als Orientierungshilfe zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts für den Regelfall.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Nordrhein-Westfalen wurden von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu erreichen.
Die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken wenden die Süddeutschen Leitlinien [SüdL] an.
Aktuelles
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