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Bundeseinheitliche Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL) - FD-Logo-500

Bundeseinheitliche Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL)




Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages hat am 14.02.2003 erstmals aus den Süddeutschen Leitlinien eine bundeseinheitliche Struktur der Leitlinien aller deutschen Oberlandesgerichte entwickelt. Dies ist ein erster Schritt hin zu einer auch inhaltlichen Angleichung der Leitlinien in ganz Deutschland. Einkommensgruppen und Selbstbehalte sind unverändert geblieben. Hinzuweisen ist insbesondere auf Nr. 22. (Bedarfssätze des mit dem Unterhaltsschuldner zusammenlebenden Ehegatten), gestaffelt nach der Art der Unterhaltsansprüche, sowie auf Nr. 24. (Rundung des Unterhaltsbetrages auf volle €).

Diese Struktur ist zu verstehen als Gliederung, nach der künftig - erstmals per 01.07.2003 - alle unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte aufgebaut sein sollten. Will ein Oberlandesgericht zu einem Gliederungspunkt keine Aussage machen, bleibt die jeweilige Ziffer unbelegt. Weitere Untergliederungen können erfolgen. Die Übersichtlichkeit der einzelnen Leitlinien wird aufgrund der einheitlichen Struktur verbessert; Abweichungen und Übereinstimmungen werden schneller erkennbar. Ein nicht unerwünschter Nebeneffekt könnte darin liegen, daß sich die verschiedenen Leitlinien auch inhaltlich annähern.

Die aktuelle Fassung der Bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL) wurde am 25.10.2010 veröffentlicht.



Präambel (Orientierungshilfe)

Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Allgemeine Grundsätze (wie SüdL zu I. o.ä., steuerrechtliche Abgrenzung)

1. Geldeinnahmen

1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen
1.2 Unregelmäßige Einkommen (z.B. Abfindungen etc.)
1.3 Überstunden
1.4 Spesen und Auslösungen
1.5 Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
1.7 Steuererstattungen
1.8 Sonstige Einnahmen (z.B. Trinkgelder)

2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld und Krankengeld
2.2 Arbeitslosenhilfe (mit Differenzierung)
2.3 Wohngeld
2.4 BAföG
2.5 Erziehungsgeld
2.6 Unfall- und Versorgungsrenten
2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld u.ä.
2.8 Pflegegeld
2.9 Grundsicherungsgesetz beim Verwandtenunterhalt
2.10 Sozialhilfe
2.11 Unterhaltsvorschuß

3. Kindergeld

4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers

5. Wohnwert

6. Haushaltsführung

7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter

9. Erwerbsobliegenheit und Einkommensfiktion

10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Steuern und Vorsorgeaufwendungen
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen
10.2.1 Pauschale/Konkrete Aufwendungen
10.2.2 Fahrtkosten
10.2.3 Ausbildungsaufwand
10.3 Kinderbetreuung
10.4 Schulden
10.5 Unterhaltsleistungen
10.6 Vermögensbildung

Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
11.2 Eingruppierung

12. Minderjährige Kinder

12.1 Betreuungs-/Barunterhalt
12.2 Einkommen des Kindes
12.3 Beiderseitige Barunterhaltspflicht/Haftungsanteil
12.4 Zusatzbedarf

13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf
13.2 Einkommen des Kindes
13.3 beiderseitige Barunterhaltspflicht/Haftungsanteil

14. Verrechnung des Kindergeldes

Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf

15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen (z.B. ./. Kinder, Schulden)
15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus
15.3 Konkrete Bedarfsbemessung
15.4 Vorsorgebedarf/Zusatz- und Sonderbedarf
15.5 Trennungsbedingter Mehrbedarf

16. Bedürftigkeit

17. Erwerbsobliegenheit

17.1 bei Kindesbetreuung (gegebenenfalls überobligatorisches Einkommen)
17.2 bei Trennungsunterhalt

Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB

19. Elternunterhalt

20. Lebenspartnerschaft

Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt

21.1 Grundsatz
21.2 Notwendiger Selbstbehalt
21.3 Angemessener Selbstbehalt
21.3.1 Volljähriges Kind und Ansprüche aus § 1615l BGB
21.3.2 Elternunterhalt
21.4 Eheangemessener Selbstbehalt
21.5 Anpassung des Selbstbehalts

22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
22.2 Volljährige Kinder, Enkel, Ansprüche aus § 1615l BGB
22.3 Elternunterhalt

23. Mangelfall

23.1 Grundsatz
23.2 Einsatzbeträge
23.2.1 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
23.2.2 Getrennt lebender/geschiedener Ehegatte
23.2.3 Mit dem Pflichtigen zusammenlebender Ehegatte
23.3 Berechnung
23.4 Kindergeldverrechnung

Sonstiges

24. Rundung

25. Ost-West-Fälle

Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle
II. Kindergeldverrechnungstabellen
III. Rechenbeispiele



Bundeseinheitliche Leitlinienstruktur [Stand: 25.10.2010]
Speichern Öffnen Bundeseinheitliche_Leitlinienstruktur_Stand_25.10.2010.pdf (30,19 kb)

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