
Bundeseinheitliche Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL)
Diese Struktur ist zu verstehen als Gliederung, nach der künftig - erstmals per 01.07.2003 - alle unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte aufgebaut sein sollten. Will ein Oberlandesgericht zu einem Gliederungspunkt keine Aussage machen, bleibt die jeweilige Ziffer unbelegt. Weitere Untergliederungen können erfolgen. Die Übersichtlichkeit der einzelnen Leitlinien wird aufgrund der einheitlichen Struktur verbessert; Abweichungen und Übereinstimmungen werden schneller erkennbar. Ein nicht unerwünschter Nebeneffekt könnte darin liegen, daß sich die verschiedenen Leitlinien auch inhaltlich annähern.
Die aktuelle Fassung der Bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL) wurde am 25.10.2010 veröffentlicht.
Präambel (Orientierungshilfe)
Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen
Allgemeine Grundsätze (wie SüdL zu I. o.ä., steuerrechtliche Abgrenzung)
1. Geldeinnahmen
1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen
1.2 Unregelmäßige Einkommen (z.B. Abfindungen etc.)
1.3 Überstunden
1.4 Spesen und Auslösungen
1.5 Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
1.7 Steuererstattungen
1.8 Sonstige Einnahmen (z.B. Trinkgelder)
2. Sozialleistungen
2.1 Arbeitslosengeld und Krankengeld
2.2 Arbeitslosenhilfe (mit Differenzierung)
2.3 Wohngeld
2.4 BAföG
2.5 Erziehungsgeld
2.6 Unfall- und Versorgungsrenten
2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld u.ä.
2.8 Pflegegeld
2.9 Grundsicherungsgesetz beim Verwandtenunterhalt
2.10 Sozialhilfe
2.11 Unterhaltsvorschuß
3. Kindergeld
4. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers
5. Wohnwert
6. Haushaltsführung
7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
9. Erwerbsobliegenheit und Einkommensfiktion
10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Steuern und Vorsorgeaufwendungen
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen
10.2.1 Pauschale/Konkrete Aufwendungen
10.2.2 Fahrtkosten
10.2.3 Ausbildungsaufwand
10.3 Kinderbetreuung
10.4 Schulden
10.5 Unterhaltsleistungen
10.6 Vermögensbildung
Kindesunterhalt
11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)
11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
11.2 Eingruppierung
12. Minderjährige Kinder
12.1 Betreuungs-/Barunterhalt
12.2 Einkommen des Kindes
12.3 Beiderseitige Barunterhaltspflicht/Haftungsanteil
12.4 Zusatzbedarf
13. Volljährige Kinder
13.1 Bedarf
13.2 Einkommen des Kindes
13.3 beiderseitige Barunterhaltspflicht/Haftungsanteil
14. Verrechnung des Kindergeldes
Ehegattenunterhalt
15. Unterhaltsbedarf
15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen (z.B. ./. Kinder, Schulden)
15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus
15.3 Konkrete Bedarfsbemessung
15.4 Vorsorgebedarf/Zusatz- und Sonderbedarf
15.5 Trennungsbedingter Mehrbedarf
16. Bedürftigkeit
17. Erwerbsobliegenheit
17.1 bei Kindesbetreuung (gegebenenfalls überobligatorisches Einkommen)
17.2 bei Trennungsunterhalt
Weitere Unterhaltsansprüche
18. Ansprüche aus § 1615l BGB
19. Elternunterhalt
20. Lebenspartnerschaft
Leistungsfähigkeit und Mangelfall
21. Selbstbehalt
21.1 Grundsatz
21.2 Notwendiger Selbstbehalt
21.3 Angemessener Selbstbehalt
21.3.1 Volljähriges Kind und Ansprüche aus § 1615l BGB
21.3.2 Elternunterhalt
21.4 Eheangemessener Selbstbehalt
21.5 Anpassung des Selbstbehalts
22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten
22.1 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
22.2 Volljährige Kinder, Enkel, Ansprüche aus § 1615l BGB
22.3 Elternunterhalt
23. Mangelfall
23.1 Grundsatz
23.2 Einsatzbeträge
23.2.1 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
23.2.2 Getrennt lebender/geschiedener Ehegatte
23.2.3 Mit dem Pflichtigen zusammenlebender Ehegatte
23.3 Berechnung
23.4 Kindergeldverrechnung
Sonstiges
24. Rundung
25. Ost-West-Fälle
Anhang
I. Düsseldorfer Tabelle
II. Kindergeldverrechnungstabellen
III. Rechenbeispiele


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