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Zu den drei Referentenentwürfen betreffend das
- Unterhaltsrecht
- Kindschaftsreformgesetz
- Abstammungsrecht
ist für den 25. Oktober 2024 im Bundesministerium der Justiz eine Besprechung mit den Justizministerien der Bundesländer vorgesehen.

Im Unterhaltsrecht ist insbesondere aus der beratenden Praxis der Wunsch an das Bundesministerium der Justiz herangetragen worden, nicht nur das asymmetrische, sondern auch das symmetrische Wechselmodell zu regeln. Bislang ist vorgesehen, dass die Berechnung in dem symmetrischen Wechselmodell weiterhin nach der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfolgen, und nur eine kleine Modifizierung vorgenommen werden soll, indem das Kindergeld hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt wird, damit für die Praxis einheitliche Berechnungsweisen für das asymmetrische und das symmetrische Wechselmodell einfacher sein können. Es soll insbesondere darüber gesprochen werden, ob eine logische Fortführung des Rechenmodells auch für das symmetrische Wechselmodell sinnvoll wäre, und wie die Bundesländer zu den Schwellen stehen, die das Bundesministerium der Justiz für die einzelnen Modelle vorsehen (bis 29% Residenzmodell, mehr als 29% asymmetrisches Wechselmodell, bei hälftiger Betreuung symmetrisches Wechselmodell).

Referentenentwurf Unterhaltsrecht
Speichern Öffnen ReferentenentwurfUnterhaltsrecht2024-02-09.pdf (535,88 kb)
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