Entscheidungen OLG Düsseldorf 02/1988
ZPO §§ 91, 103 ff, 767, 788, 794, 795
Kosten einer Bürgschaft, die dem Kläger einer Vollstreckungsabwehrklage zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde erwachsen sind, sind gemäß § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. Februar 1988 - 10 W 1/88
JurBüro 1988, 879
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderung eines im Jahre 1968 abgeschlossenen Unterhaltsvergleichs; Arbeitslosenhilfe kein unterhaltsrechtliches Einkommen; Bemessung des Unterhalts im Rahmen einer Mangellage.
BGB § 242; ZPO § 323
1. Dem Unterhaltsgläubiger gewährte Arbeitslosenhilfe ist nicht als unterhaltsrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.
2. Zu der Bemessung des Unterhalts im Rahmen einer Mangellage.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 1988 - 2 UF 155/87
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwertberechnung in Ehesachen bei sinkendem Einkommen.
GKG § 12
Steht schon bei Eingang des Antrages auf Ehescheidung fest, daß sich der Anspruch eines Ehegatten auf Arbeitslosengeld alsbald erschöpfen, und er dann nur noch Anspruch auf die erheblich geringere Arbeitslosenhilfe haben wird, so ist zu der Berechnung des Streitwertes in Ehesachen auf das Durchschnittseinkommen während des Verfahrens abzustellen.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Februar 1988 - 4 WF 18/88
MDR 1988, 507
Vorbringen einer Partei zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Rechtsstreit; Meinungsfreiheit bei Ehrenschutzdelikten.
BGB §§ 823, 1004
1. Vorbringen einer Partei zu der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Rechtsstreit kann ihr nicht mit Mitteln des Ehrenschutzes untersagt werden.
2. Eine Beweisaufnahme über die Wahrheit oder Unwahrheit ist bei Annahme eines ehrenschutzfreien Raums grundsätzlich ausgeschlossen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 1988 - 15 U 167/87
Adoptionsrecht; Annahme als Kind; Unwirksamkeit der Einwilligung eines Minderjährigen; Umgangsrecht bei möglicher Unwirksamkeit der Einwilligungserklärung; Umgangsbefugnis der Mutter; vorläufige Anordnung zum Umgangsrecht.
BGB §§ 1741 ff; GG Art. 6
Solange über die von der Mutter behauptete Unwirksamkeit ihrer Einwilligungserklärung zu der Annahme ihres Kindes noch nicht entschieden ist, kann ihr nicht im Wege vorläufiger Anordnung eine Umgangsbefugnis eingeräumt werden.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. Februar 1988 - 3 Wx 1/88
FamRZ 1988, 1095
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; grundsätzliche Unanfechtbarkeit der Entscheidung nach §§ 707 Abs. 2, 719 Abs. 1 ZPO.
ZPO §§ 567, 707, 719
Die von dem Bundesgerichtshof zu § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgesprochenen strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Beschwerde gegen eine kraft Gesetzes unanfechtbare Entscheidung gelten auch für eine Anfechtung von Entscheidungen gemäß §§ 707 Abs. 2, 719 Abs. 1 ZPO.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Februar 1988 - 6 W 15/88
JurBüro 1989, 863 = OLGZ 1989, 383
Versorgungsausgleich; Voraussetzungen der Abänderung einer rechtskräftigen Versorgungsausgleichsentscheidung nach § 10a VAHRG.
VAHRG § 10a
1. Die Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG ist nur bei Abweichung von mindestens 10% bei dem Wertunterschied zulässig. Andere Gesichtspunkte können erst geprüft werden, wenn ein solcher Wertunterschied vorliegt.
2. § 10a VAHRG rechtfertigt nicht eine Totalüberprüfung der Entscheidung ohne Rücksicht auf deren Rechtskraft.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25. Februar 1988 - 1 UF 106/87
FamRZ 1988, 959
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