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Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1984

Verfahrensrecht; Anwaltszwang bei Prozeßvergleich nach altem Scheidungsrecht.
ZPO §§ 78, 324, 794

Eine Abänderung ist unzulässig, wenn der zugrundeliegende Prozeßvergleich nach altem Scheidungsrecht nicht unter Zuziehung postulationsfähiger Rechtsanwälte abgeschlossen worden ist.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 6 UF 72/84
JurBüro 1985, 787

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Teilstreitwert für das Verfahren über den Versorgungsausgleich bei vorzeitig beendetem Ehescheidungsverfahren.
GKG § 17a

Wird das Ehescheidungsverbundverfahren vorzeitig (hier: durch den Tod eines Ehegatten) beendet, so darf die genaue Festsetzung des Streitwertes bezüglich des Verfahrens über den Versorgungsausgleich jedenfalls dann nicht als »kompliziert« unterbleiben, wenn die Berechnung aufgrund der bereits vorliegenden Rentenauskünfte ohne weiteres möglich ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 2 WF 54/84
JurBüro 1985, 747

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