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Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1984



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt gegen seinen Vater mangels Finden einer Anstellung in seinem erlernten Beruf.
BGB § 1602

Ein volljähriges Kind, das in seinem erlernten Beruf keine Anstellung findet, muß jede Arbeit ergreifen, bevor es einen Elternteil in Anspruch nimmt.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. September 1984 - 6 UF 108/83
FamRZ 1984, 1250

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf eines 18 bis 19 Jahre alten Lehrlings.
BGB § 1602; ZPO § 323

1. Zu dem Unterhaltsbedarf eines 18 bis 19 Jahre alten Kindes.
2. Mit 720 DM ist der Bedarf eines jugendlichen Lehrlings voll gedeckt.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. September 1984 - 6 UF 173/83
FamRZ 1985, 92

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Prozeßkostenhilfe; nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen.
ZPO §§ 120, 124, 127

1. Gegen die Ablehnung einer Entscheidung gemäß § 124 Nr. 3 ZPO steht der Landeskasse das Beschwerderecht zu.
2. Hat das Gericht aufgrund unrichtiger Beurteilung der wirtschaftlichen Situation zunächst uneingeschränkt die Prozeßkostenhilfe bewilligt, so kann es nachträgliche Ratenzahlungen im Wege der Abänderung anordnen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 26. September 1984 - 2 WF 172/83
Rpfleger 1985, 165

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Universitätsstudium als angemessene Ausbildung für einen Volljährigen; fehlender Leistungswille infolge Drogensucht.
BGB § 1610

1. Wenn infolge der Erfahrungen in der Schulzeit (häufiger Schulabbruch und Drogensucht) zu erwarten ist, daß ein Kind trotz vorhandener Begabung die Fähigkeit und den Willen, ein Studium durchzuführen, und entsprechende Leistungen zu erbringen, nicht haben wird, ist der unterhaltspflichtige Vater nicht verpflichtet, ihm ein Universitätsstudium zu finanzieren.
2. Eine angemessene Ausbildung ist in diesem Falle eine Berufsausbildung, die unter einer strengen Aufsicht erfolgen muß.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. September 1984 - 6 UF 12/84
FamRZ 1985, 92

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