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Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1984

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei einer Klage auf Leistung von Unterhaltsrückständen; Begriff der Unterhaltsrückstände.
GKG § 17

1. Begehrt die Klage die Leistung von Unterhaltsrückständen abzüglich der bereits freiwillig bezahlten Beträge, so ist der Streitwertberechnung der Rückstände nur der Differenzbetrag zugrunde zu legen.
2. Als Rückstand im Sinne des § 17 Abs. 4 GKG sind nur jene Unterhaltsleistungen zu betrachten, die bis zu dem Ende des der Einreichung der Klage vorangegangenen Monats verlangt werden können.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Mai 1984 - 6 WF 64/84
JurBüro 1984, 1547

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Verfahrensrecht; »Wohnung« im Sinne der Zustellungsvorschriften.
ZPO §§ 181, 182

Auch während eines zweimonatigen stationären Klinikaufenthaltes behält ein Zustellungsempfänger in den bisher bewohnten Räumen eine »Wohnung« im Sinne der Zustellungsvorschriften.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Mai 1984 - 2 WF 174/83
MDR 1984, 762

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