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Entscheidungen OLG Zweibrücken 04/1984

Prozeßkostenhilfe; Stundung der Ratenzahlungen.
ZPO §§ 114, 121

Das Gericht ist zu der Entscheidung über den Antrag des Antragstellers, ihm aus wirtschaftlichen Gründen die bei der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe angeordneten Ratenzahlungen zu stunden, nicht berufen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. April 1984 - 6 UF 49/83
JurBüro 1985, 461

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Versorgungsausgleich; Anwendbarkeit des sog. »In-Prinzips«; Billigkeitsgründe.
BGB §§ 1587a, 1587c

Das sogenannte »In-Prinzip« ist aus Billigkeitsgründen (§ 1587c Nr. 1 BGB) nicht anzuwenden, wenn nach dem Ende der Ehezeit eine Nachentrichtung von Beiträgen durch den ausgleichspflichtigen zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten erfolgt ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 26. April 1984 - 6 UF 106/80
FamRZ 1984, 911

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