Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1984

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Bewertung einer erfolgreichen Berichtigungsbeschwerde; Wert der anwaltlichen Tätigkeit (hier: Verfahren über den Versorgungsausgleich).
ZPO §§ 3, 319; BRAGO § 10

1. Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich einer Berichtigungsbeschwerde bestimmt sich in Anwendung des in § 3 ZPO niedergelegten Rechtsgedankens nach dem Interesse der betroffenen Eheleute an der mit der Beschwerde bekämpften Berichtigung.
2. Dieses Interesse kann im Einzelfall so weit gehen, daß der Wert der Hauptsache erreicht wird.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. März 1984 - 2 UF 180/83
JurBüro 1984, 917

_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen bei beiderseitiger Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
GKG § 12

Der Umstand, daß in einem Ehescheidungsverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, beeinflußt als solcher den Streitwert für das Ehescheidungsverfahren nicht; insbesondere ist dadurch keine Beschränkung auf den Mindeststreitwert von 4.000 DM bewirkt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15. März 1984 - 2 WF 51/83
JurBüro 1984, 900 = FamRZ 1984, 725 [Ls]

_______________

Versorgungsausgleich; Berechnung der auszugleichenden Versorgungsrente bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
BGB §§ 1587a, 1587b; VAHRG § 1

Zu der Berechnung der auszugleichenden Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, wenn die Anwartschaft nach dem Ende der Ehezeit durch Eintritt des Versorgungsfalles unverfallbar geworden ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15. März 1984 - 6 UF 222/82
FamRZ 1984, 1238

_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in einer Ehesache mit ausländischen Beteiligten.
GKG § 12

Bei der Bemessung des Streitwertes für eine nach ausländischem materiellem (hier: italienischem) Recht zu beurteilenden Ehesache ist regelmäßig ein Zuschlag wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache geboten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. März 1984 - 2 WF 109/83
JurBüro 1984, 899

_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; einstweilige Verfügung auf Zahlung nachehelichen Unterhalts.
BGB §§ 1569 ff; ZPO §§ 623, 940

Für eine einstweilige Verfügung auf Zahlung nachehelichen Unterhalts ist ein Verfügungsgrund jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Verfügungsklägerin im Verbundverfahren einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht geltend gemacht hat, obwohl der Verfügungsbeklagte schon vor der Ehescheidung eindeutig zu erkennen gegeben hatte, daß er freiwillig nicht leisten werde.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. März 1984 - 2 UF 11/84
FamRZ 1984, 594

_______________

Ehewohnung und Hausrat; Regelung des Rechtsverhältnisses an der Ehewohnung vor dem Scheidungsverfahren.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 3, 4, 18a

1. Auch vor der Rechtshängigkeit einer Ehesache ist ein Antrag auf Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung zulässig.
2. Zu der Frage der Zuweisung einer Werkswohnung während der Zeit des Getrenntlebens der Eheleute mit Freistellungsanordnung bezüglich der Miete.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. März 1984 - 2 UF 193/83
FamRZ 1984, 478

_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Abänderungsklage; Behauptung einer außerhalb eines schriftlichen Unterhaltsvergleichs getroffenen Vereinbarung seitens des Abänderungsbeklagten; Beweislast des Abänderungsbeklagten.
BGB §§ 1569 ff; ZPO § 323

Behauptet der Abänderungsbeklagte eine außerhalb des schriftlichen Unterhaltsvergleichs getroffene Vereinbarung, so trifft ihn die Beweislast, da ein schriftlicher Vergleich die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. März 1984 - 2 UF 200/83
FamRZ 1984, 728

_______________

Strafrecht; Verletzung der Unterhaltspflicht; innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
StGB § 170b

1. Eine Strafbarkeit nach § 170b StGB ist nur dann gegeben, wenn die Unterhaltsverweigerung für die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln ursächlich war.
2. In Fällen der Heimunterbringung ist der Grund der Maßnahme zu prüfen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29. März 1984 - 1 Ss 43/84
NStZ 1984, 458

_______________

Abstammungsrecht; Vaterschaftsfeststellungsklage; Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,99%.
BGB § 1600o

Ein statistischer Wert der Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,99% schließt es aus, daß ein anderer Mann, welcher der Mutter des Klägers während der Empfängniszeit beigewohnt hat, den Kläger erzeugt haben kann.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. März 1984 - 6 U 82/77
DAVorm 1984, 1033

Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1984 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel