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Entscheidungen OLG Zweibrücken 02/1984

Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Voraussetzungen für Entstehen der Erörterungsgebühr; Begriff »Erörterung« iSd § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO.
BRAGO § 31

1. Eine »Erörterung« im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO setzt in jedem Falle ein Zwiegespräch voraus, an dem sich mindestens zwei Personen aktiv beteiligen.
2. Der von dem Senat in dem Beschluß vom 26. August 1981 (JurBüro 1981, 1525) vertretene gegenteilige Standpunkt wird aufgegeben.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 7. Februar 1984 - 2 W 6/84
JurBüro 1984, 879

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Elterliche Sorge; Elternsorgepflicht für Schulbesuch der Kinder.
SchulG RP § 53

Die Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen, endet mit der Volljährigkeit, nicht schon dann, wenn die Kinder das 14. Lebensjahr vollenden, und damit Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes werden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. Februar 1984 - 1 Ss 304/83
MDR 1985, 256 = NStZ 1985, 179 = FamRZ 1985, 1285 [Ls] = NJW 1985, 1041 [Ls]

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei Ehelichkeitsanfechtung mehrerer Kinder.
GKG § 12; ZPO § 5

1. Richtet sich die Ehelichkeitsanfechtungsklage gegen mehrere Kinder, so sind die Einzelwerte zusammenzurechnen.
2. Bei geringerem Umfang des Verfahrens der Ehelichkeitsanfechtung ist eine Unterschreitung des Regelwertes von 4.000 DM angezeigt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. Februar 1984 - 6 W 12/84
JurBüro 1984, 1541

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