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Entscheidungen OLG Zweibrücken 01/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 01/1984



Prozeßkostenhilfe; Umfang der Prozeßkostenhilfebewilligung bei einer Stufenklage.
ZPO §§ 114, 254

Ist für eine Stufenklage unbeschränkt Prozeßkostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe auch auf den geltend gemachten Zahlungsanspruch.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. Januar 1984 - 6 WF 1/84
JurBüro 1984, 773

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Berechnung des Zugewinnausgleichs; ehebedingte Zuwendungen der Eltern; Begriff »Einkünfte« als Zuwendungen zum Zwecke des Verbrauchs.
BGB § 1374

1. Zuwendungen von Eltern des einen Ehegatten an die Ehegatten gemeinsam, die nicht zum Zwecke der Vermögensbildung, sondern zu der Unterstützung der allgemeinen Lebensführung, also zum Verbrauch bestimmt sind (Zuschuß zu der Wohnungseinrichtung, Erwerb des Führerscheins, Kfz-Kauf und ähnliches), sind Einkünfte im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB. Maßgebend kommt es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, die Absicht des Zuwendenden, die Verhältnisse des Empfangenden und den Anlaß der Zuwendung an, immer aber auf die konkreten Umstände des Einzelfalles.
2. Bei Zuwendungen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB kann es sich sowohl um einmalige, als auch um regelmäßige Leistungen handeln.
3. Bei der Berechnung des Endvermögens muß der Kaufkraftschwund der DM zwischen dem Zeitpunkt des gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzurechenbaren Vermögenserwerbs und dem Zeitpunkt des Endvermögens festgestellt werden.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 UF 104/83
FamRZ 1984, 276 = MDR 1984, 492

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert einer sog. steckengebliebenen Stufenklage.
ZPO § 254; GKG § 18

Kommt es im Rahmen einer Stufenklage nicht mehr zu der Durchführung des Betragsverfahrens, so ist der Verfahrensstreitwert dennoch nach dem etwa in einem Vergleich enthaltenen höheren Leistungsanspruch festzusetzen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Januar 1984 - 6 WF 12/84
JurBüro 1984, 736

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Kosten und Gebühren; Abänderbarkeit einer unselbständigen Kostenentscheidung.
FGG §§ 18, 20a

1. Eine Kostenentscheidung, die nach § 20a Abs. 1 FGG nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden kann, darf der Familienrichter nach § 18 Abs. 1 FGG abändern.
2. Der Beschluß, durch den der Erstrichter eine zusammen mit der Hauptsache ergangene Kostenentscheidung nachträglich abändert, ist keine nach § 20a Abs. 2 FGG selbständig anfechtbare Kostenentscheidung.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Januar 1984 - 2 WF 32/83
JurBüro 1984, 1083

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Kosten und Gebühren; Beweisgebühr bei Einholung der Stellungnahme des Jugendamtes und Anhörung der Eltern in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge.
BRAGO § 31; JWG § 48a; FGG § 50a

Die Einholung einer Auskunft des Jugendamtes und seine Anhörung wie auch die Anhörung der Eltern in familienrechtlichen Verfahren zu der Regelung der elterlichen Sorge stellen keine Beweisaufnahme dar, wenn diese Maßnahme nur informativen Zwecken, und nicht zu der Klärung gegensätzlicher Tatsachenfragen dienen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23. Januar 1984 - 6 WF 3/84
JurBüro 1984, 876

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Elterliche Sorge; (vorläufige) Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Gefährdung des Kindeswohles durch Sorgerechtsmißbrauch (hier: Absicht der Ausreise mit den Kindern nach Pakistan).
BGB §§ 1666, 1666a; GG Art. 6; FGG §§ 12, 50a

1. Das Kindeswohl ist gefährdet bei Vorliegen einer gegenwärtigen oder nahe bevorstehenden Gefahr für das Kind, welche so ernst zu nehmen ist, daß sich bei einer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohles des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt.
2. Als Schutzmaßnahme kann die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in Betracht kommen, wenn bei einer beabsichtigten Ausreise in ein fernes Land die Gefahr einer Schädigung des körperlichen oder psychischen Wohles des Kindes besteht.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. Januar 1984 - 3 W 8/84
FamRZ 1984, 931

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