Entscheidungen OLG Schleswig 11/1984
BGB §§ 1360a, 1361, 1613; ZPO §§ 114 ff
Die Verpflichtung zu der Zahlung von Kosten eines Scheidungsverfahrens kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 BGB begründen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 13. November 1984 - 13 WF 153/84
FamRZ 1985, 481


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; internationales Recht; Anwendung spanischen Rechts bei Ehegatten mit spanischer Staatsangehörigkeit; Unterhaltsrecht; Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB.
BGB §§ 1361, 1605; EGBGB Art. 14
1. Besitzen beide in Deutschland lebende Ehegatten die spanische Staatsangehörigkeit, so beurteilen sich ihre persönlichen Rechtsbeziehungen zueinander nach spanischem Recht.
2. Zu den Ansprüchen in Deutschland lebender spanischer Ehegatten auf Trennungsunterhalt.
3. Ein Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB besteht nur dann, wenn ein Unterhaltsanspruch überhaupt in Betracht kommt.
OLG Schleswig, Beschluß vom 15. November 1984 - 8 WF 262/83
SchlHA 1985, 177


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel