Entscheidungen OLG Schleswig 08/1984
ZPO §§ 97, 114, 121
Ist der Beklagte bei einem einfach gelagerten Fall aufgrund seiner Vorbildung und seiner geistigen Fähigkeiten selbst in der Lage, seine Rechte sachgerecht wahrzunehmen, so ist ihm kein Rechtsanwalt beizuordnen. Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist dann kostenpflichtig abzuweisen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 2. August 1984 - 1 W 219/84
DAVorm 1985, 78


Prozeßkostenhilfe; Erstreckung für das Scheidungsverfahren bewilligter Prozeßkostenhilfe auf Scheidungsfolgesachen.
ZPO § 624
Die für das Scheidungsverfahren bewilligte Prozeßkostenhilfe erstreckt sich nicht auf erst später anhängig werdende Folgesachen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 2. August 1984 - 8 WF 235/83
JurBüro 1985, 607 = SchlHA 1984, 150


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Bedeutung der Einkommensverhältnisse für den Streitwert einer Ehesache.
GKG § 12
Zu der Bedeutung der Einkommensverhältnisse für den Wert der Ehesache, insbesondere zu der Auswirkung von Darlehensabträgen und Unterhaltspflichten.
OLG Schleswig, Beschluß vom 9. August 1984 - 8 WF 78/84
JurBüro 1985, 1674


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs wegen Kindesbetreuung; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit; ausweitendes Verständnis der »Zurechnungszeit« iSv § 1579 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 BGB; »besonders gelagerter Härtefall« iSv § 1579 Abs. 2 BGB.
BGB §§ 1570, 1579
1. Gemäß § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann; dies ist insbesondere bei Betreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kleinkindes der Fall.
2. Gemäß § 1579 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 BGB wird der Ehedauer die Zeit hinzugerechnet, in welcher der Berechtigte wegen der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes Unterhalt nach § 1570 BGB verlangen konnte. Sachgerechter erscheint es, allein auf die nachwirkende Inanspruchnahme eines Ehegatten durch die Ehe in Gestalt der Kindesbetreuung abzustellen.
3. Ein besonderer Härtefall nach § 1579 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Auferlegung von Unterhaltsleistungen zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verpflichteten führt, die nicht durch das Kindesinteresse gefordert wird (Fortführung von OLG Schleswig FamRZ 1984, 588).
OLG Schleswig, Urteil vom 14. August 1984 - 8 UF 58/82
FamRZ 1984, 1099


Prozeßkostenhilfe; Bewilligung von im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß; hinreichende Aussicht der Rechtsverfolgung auf Erfolg.
ZPO § 114
Keine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß für die beklagte Partei, wenn sie dem Klagebegehren nicht entgegentritt.
OLG Schleswig, Beschluß vom 31. August 1984 - 1 W 78/84
SchlHA 1985, 14


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel