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Entscheidungen OLG Schleswig 05/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 05/1984



Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; weitere Vergütung des im Rahmen der Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlung beigeordneten Rechtsanwalts.
ZPO § 120; BRAGO § 124

Die einer Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auferlegten Raten sind von der Staatskasse bis zu der vollen Deckung der Regelgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts einzuziehen.

OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Mai 1984 - 13 WF 63/84
JurBüro 1984, 1852 = AnwBl 1984, 457

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; begrenzte Leistungsfähigkeit; Aufgabe des Arbeitsplatzes; Zurechnung von fiktiven Einkünften aus jener Tätigkeit.
BGB §§ 242, 1361

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen für einen Unterhaltsschuldner, der seinen Arbeitsplatz aufgibt, fiktiv die Einkünfte aus jener Tätigkeit in Ansatz zu bringen sind.
2. Bei der Zurechnung von fiktiven Einkünften handelt es sich - als rechtliche Grundlage - darum, daß dem Unterhaltsschuldner die Berufung auf die mangelnde oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben verwehrt wird, weil er sie im Widerspruch zu der Rechtsordnung, nämlich entgegen seinen unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen, herbeigeführt hat. Das ist nicht der Fall, wenn er für die von ihm ausgesprochene freiwillige Kündigung einen »zureichenden Grund« bzw. ein »anerkennenswertes Motiv« anführen kann.

OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Mai 1984 - 8 WF 115/84
FamRZ 1984, 1093 = DAVorm 1984, 907 = SchlHA 1984, 115

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Familiengerichte für Honorarklagen von Rechtsanwälten.
ZPO §§ 34, 35

Zu der Zuständigkeit der Familiengerichte für Honorarklagen von Rechtsanwälten.

OLG Schleswig, Beschluß vom 21. Mai 1984 - 8 WF 130/84
FamRZ 1984, 1119 = SchlHA 1984, 120

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Erbrecht; Kosten und Gebühren; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung im Kostenfestsetzungsbeschluß.
BRAGO § 19; ZPO § 780

Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 19 BRAGO gegen den Erben des Auftraggebers führt dessen Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses zu der Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung in den Festsetzungsbeschluß.

OLG Schleswig, Beschluß vom 28. Mai 1984 - 9 W 118/84
JurBüro 1984, 1517 = SchlHA 1984, 152 [Ls]

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