Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Schleswig 04/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 04/1984



Ehewohnung und Hausrat; Hausratsverfahren; Notwendigkeit einer Entscheidung über die Ehewohnung bei Nichtzustimmung des Vermieters zur Einigung der Ehegatten; Verbürgung des ausziehenden Ehegatten für den Mietzins; Kostenpflicht des Vermieters; Beschwerde gegen in einem besonderen Beschluß getroffene Kostenentscheidung.
ZPO § 621e; HausrVO §§ 1, 2, 5, 7, 20

1. Notwendigkeit einer Entscheidung über die Ehewohnung bei Nichtzustimmung des Vermieters zu einer Einigung der Ehegatten.
2. Zu der Frage der Verbürgung des ausziehenden Ehegatten für den Mietzins.
3. Zu der Kostenpflicht des Vermieters.
4. Beschwerde gegen die in einem besonderen Beschluß getroffene Kostenentscheidung.

OLG Schleswig, Beschluß vom 10. April 1984 - 10 WF 91/84
SchlHA 1984, 116

Speichern Öffnen sl-1984-04-10-091-84.pdf (50,12 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen eines schwerwiegenden, einseitig und klar bei dem Unterhaltsgläubiger liegenden Fehlverhaltens; Wohngeld und Arbeitslosenhilfe als unterhaltsrelevante Einkünfte.
BGB §§ 1361, 1579

1. Zu einem einseitigen, klaren Fehlverhalten des unterhaltsbedürftigen Ehegatten, sowie zu der Unzumutbarkeit der aus der Unterhaltspflicht erwachsenden Belastungen für den Unterhaltsschuldner als möglichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
2. Ein schwerwiegendes, einseitig und klar bei ihm liegendes Fehlverhalten eines Ehegatten gegenüber dem anderen, das zu einem Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit führt, ist nicht gegeben, wenn der Unterhaltsgläubiger zwar mit einem anderen Partner zusammenlebt, aber auch der Unterhaltsschuldner Beziehungen zu einem Dritten aufgenommen hat.
3. Zu den Einkünften des Ehegatten, aus denen er sich unterhalten muß, gehören auch das Wohngeld sowie die Arbeitslosenhilfe, soweit das Arbeitsamt sie bewilligt hat, ohne die Unterhaltsansprüche überzuleiten.

OLG Schleswig, Urteil vom 10. April 1984 - 8 UF 152/80
FamRZ 1985, 68

Speichern Öffnen sl-1984-04-10-152-80.pdf (59,56 kb)
Entscheidungen OLG Schleswig 04/1984 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel