Entscheidungen OLG Schleswig 02/1984
ZPO § 91a
Bei einseitiger Erledigungserklärung ist die getroffene Feststellung, daß die Hauptsache erledigt ist, der materiellen Rechtskraft fähig, und steht einer neuen Klage über denselben Anspruch entgegen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 8. Februar 1984 - 9 U 184/83
JurBüro 1984, 1741 = SchlHA 1984, 74


Prozeßkostenhilfe; Bewilligung bei möglichem Vergleich.
ZPO § 118
Auch wenn die Rechtsverteidigung des Beklagten keine hinreichende Erfolgsaussicht hat, kann ihm Prozeßkostenhilfe für den Fall gewährt werden, daß die Parteien in einem Termin zur mündlichen Erörterung gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO den beabsichtigten Rechtsstreit durch einen Vergleich beilegen wollen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 14. Februar 1983 - 7 W 74/83
JurBüro 1985, 462 = SchlHA 1984, 116


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ausbildung zu angemessener Erwerbstätigkeit; Arbeitsmarktlage; Zurechnung der Zeit der Kindesbetreuung zur Ehezeit.
BGB §§ 1361, 1573, 1575, 1577, 1579, 1601 ff, 1610
1. Gemäß § 1579 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 BGB ist der Ehedauer nicht nur diejenige Zeit hinzuzurechnen, in der der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch nach § 1570 BGB hatte, sondern auch diejenige Zeit, in der ihm vor der Scheidung ein Anspruch gemäß § 1361 Abs. 1 BGB zustand, wenn wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes von ihm keine Erwerbstätigkeit erwartet werden konnte.
2. Weiterhin sind nach der Scheidung im Rahmen des § 1579 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 BGB in diesem Falle dem Anspruch gemäß § 1570 BGB Ansprüche nach § 1573 Abs. 2 und § 1575 BGB gleichzusetzen, wenn der Unterhaltsberechtigte seine unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit aus sachlicher Notwendigkeit über Gebühr erfüllt.
OLG Schleswig, Urteil vom 21. Februar 1984 - 8 UF 91/81
FamRZ 1984, 588 = SchlHA 1984, 72


Prozeßkostenhilfe; Anfechtungsklage gegen Entmündigungsbeschluß.
BGB § 1910; ZPO § 684
1. Bei einer Klage auf Anfechtung einer Entmündigung ist darauf abzustellen, ob die Voraussetzungen der Entmündigung zu dem Zeitpunkt ihres Ausspruchs vorlagen.
2. In der Regel kommt eine Pflegerbestellung für einen Trunksüchtigen nicht in Betracht.
OLG Schleswig, Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 W 116/83
SchlHA 1984, 74


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