Entscheidungen OLG Saarbrücken 1984
ZPO §§ 103 ff; BRAGO § 118
Hat ein Ehegatte in einem Scheidungsvergleich (auch) die Kosten für die Bestellung einer Grundschuld übernommen, so stellt der Vergleich auch einen Titel für die Festsetzung der für den Eintragungsantrag entstandenen Rechtsanwaltsgebühren dar.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24. Februar 1984 - 6 WF 24/84
JurBüro 1984, 1409


Prozeßkostenhilfe; Umfang der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage; Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts.
ZPO §§ 114, 119; BRAGO § 123
Die gewährte Prozeßkostenhilfe umfaßt die gesamte Stufenklage; dem beigeordneten Rechtsanwalt stehen deshalb Gebühren nach dem Streitwert der Stufenklage zu.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 14. März 1984 - 9 WF 37/84
JurBüro 1984, 1250


Familienvermögensrecht; gesetzliches Güterrecht; Verfügung über Vermögen im Ganzen; Veräußerung eines Grundstücks durch einen noch nicht rechtskräftig geschiedenen Ehegatten; maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Erwerbers von einem Gesamtvermögensgeschäft.
BGB § 1365; GBO § 78
Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Erwerbers, daß das an ihn veräußerte Grundstück im wesentlichen das gesamte Vermögen des noch nicht rechtskräftig geschiedenen Verkäufers darstellt (subjektive Theorie), ist nicht derjenige des Vertragsabschlusses, sondern derjenige der Vollendung des Rechtserwerbs, also der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 15. März 1984 - 5 W 39/84
FamRZ 1984, 587 = Rpfleger 1984, 265


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier: Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelung; Angebot Grundstückskaufvertrag; Hausrat).
GKG § 12
1. Bei der Ermittlung des Streitwertes einer Familiensache ist der Wert des Bar- und Fahrnisvermögens mit 6% seines Wertes zu berücksichtigen.
2. Der Wert einer Sorgerechtsregelung kann auch dann mit 1.500 DM angenommen werden, wenn sie mehrere Kinder betrifft. Für die Regelung des Umgangsrechts ist ein niedrigerer Streitwert als für die Sorgerechtsregelung anzunehmen.
3. Einigen sich die Parteien über ein Grundstück dahin, daß jeder von ihnen berechtigt sein soll, dem anderen seinen hälftigen Anteil abzukaufen, dann kann das Interesse der Parteien an den jeweiligen Kaufangeboten mit 1/4 des Grundstückswertes angenommen werden.
4. Der Hausrat ist, soweit seine Verteilung unter den Parteien streitig ist, mit seinem Verkaufswert zu bewerten.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. April 1984 - 9 WF 16/84
AnwBl 1984, 372 = FamRZ 1984, 1031 [Ls]


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei freiwilliger Unterhaltsleistung.
GKG § 17
Bei der Bestimmung des Streitwertes für Unterhaltsansprüche ist auch dann von dem Klageantrag auszugehen, wenn ein Teil des eingeklagten Betrags bereits freiwillig bezahlt wird.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22. Mai 1984 - 6 WF 75/84
JurBüro 1984, 1548


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; verwertbarer goodwill einer Rechtsanwaltssozietät.
BGB §§ 1375, 1376, 1379
Die Frage, ob ein im Rahmen des Zugewinnausgleichs verwertbarer goodwill einer Rechtsanwaltssozietät vorliegt, kann nicht allgemein beantwortet werden; maßgebend ist ausschließlich der Sozietätsvertrag.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 UF 181/82
FamRZ 1984, 794


Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; kein Anspruch auf Rechtsanwaltsvergütung bei Vertretung des Rechtsanwalts durch einen noch nicht zugelassenen Assessor.
BRAGO § 4
Ein im Rahmen der Prozeßkostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt erhält keine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er sich durch einen noch nicht zugelassenen Assessor vertreten läßt.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. August 1984 - 6 WF 101/84
JurBüro 1984, 1668


Abstammungsrecht; Anfechtung der Vaterschaft; Anfechtung der Anerkennungs- und Verpflichtungsurkunde, Einstellung der Zwangsvollstreckung.
BGB § 1600m; ZPO §§ 707, 769
Da bis zu der Rechtskraft eines der Anfechtung der Anerkennungs- und Verpflichtungsurkunde stattgebenden Urteils die Vaterschaft des Anfechtenden vermutet wird, ist für die entsprechende Anwendung von Vorschriften über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kein Raum.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. September 1984 - 9 W 5/84
DAVorm 1985, 155


Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Erforderlichkeit des Beitritts der Mutter als Streitgehilfin; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts.
ZPO §§ 114, 121, 640e
1. In einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren ist der Beitritt der Mutter als Streitgehilfin des Kindes nicht als mutwillig anzusehen.
2. Ist der Kläger durch einen Rechtsanwalt vertreten, dann ist der Streitgehilfin auf Antrag Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, und ist ihr ein Rechtsanwalt beizuordnen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 7. September 1984 - 9 W 7/84
AnwBl 1984, 624


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Immobilienverkauf des Unterhaltsgläubigers während der Trennungszeit; Abzweigung einen Teils der Erträgnisse zu Anlagezwecken zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes.
BGB § 1361
1. Ein Unterhaltsgläubiger, der aus eigener Initiative bereits während der Trennungszeit einen Immobilienverkauf vorgenommen hat, muß sich die aus dem Erlös erzielbaren Einkünfte auf seinen Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.
2. Dem Unterhaltsgläubiger ist in einem solchen Fall keine Vermögensanlage anzusinnen, die infolge dauernden Kaufkraftverlustes zu einer Verminderung seines Vermögens führen würde; er darf vielmehr von den Erträgnissen einen Teil zu Anlagezwecken abzweigen, um den Kaufkraftverlust wieder aufzufangen, ohne daß ihm dieser Teil als Einkommen angerechnet wird.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 9 UF 50/83
FamRZ 1985, 477


Verfahrensrecht; Tod einer Partei vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils; keine Feststellung der Erledigung der Hauptsache.
ZPO § 619
Stirbt eine Partei des Scheidungsverfahrens nach Verkündung, aber vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils, so besteht mit Rücksicht auf § 619 ZPO kein Rechtsschutzinteresse an einer Feststellung der Erledigung der Hauptsache.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. November 1984 - 6 WF 139/84
FamRZ 1985, 89


Prozeßkostenhilfe; Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Entscheidung.
ZPO § 114
Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Gesuchs auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung, und nicht auf denjenigen der Einreichung des Antrages abzustellen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 30. November 1984 - 6 WF 149/84
JurBüro 1985, 600


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