Entscheidungen OLG Nürnberg 08/1984
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Begründungspflicht für ablehnende Entscheidungen oder Entscheidungen über streitig gewordene Punkte.
FGG § 25
FGG § 25
Aus verschiedenartigen Erwägungen kann sich ergeben, daß eine Begründung zweckmäßig, wenn nicht sogar notwendig ist: So werden ablehnende Entscheidungen oder Entscheidungen über streitig gewordene Punkte einer Begründung bedürfen; insbesondere ist eine Begründung notwendig, wenn die Entscheidung in die Rechte eines Beteiligten gegen dessen Willen eingreift.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 9. August 1984 - 11 WF 2559/84


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