Entscheidungen OLG Nürnberg 06/1984
BGB §§ 1587, 1587a; VAHRG § 1
1. Zu der Wertermittlung von Versorgungsanwartschaften bayerischer Notare.
2. Bei der Bewertung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit eines bayerischen Notars ist eine Tätigkeit als Richter hinzuzurechnen. Die Altersgrenze ist 70 Jahre.
3. Die den Notaren gewährte Weihnachtszuwendung ist in den Versorgungswert mit einzubeziehen.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 6. Juni 1984 - 7 UF 596/84
FamRZ 1984, 1113
Ehemaklerdienstvertrag; Rückforderung der Vergütung.
BGB §§ 611 ff, 626, 628, 656
1. Bei einem wirksamen Ehemaklerdienstvertrag ist der Vermittler zu der Rückzahlung der Vergütung verpflichtet, wenn er dem anderen Vertragsteil durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten Anlaß zur Kündigung gegeben hat.
2. Zu den Pflichten eines Ehemaklers, der es übernommen hat, heiratswillige Partner aus dem Klientenkreis auszuwählen und bekanntzugeben.
OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Juni 1984 - 2 U 961/84
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