
Entscheidungen OLG München 02/1984
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Abänderungswiderklage in der Berufungsinstanz.
BGB § 1572; ZPO §§ 323, 530, 565
BGB § 1572; ZPO §§ 323, 530, 565
Auf eine in der Berufungsinstanz erhobene Abänderungs-(wider-)klage kann das Berufungsgericht auch solche Teile des angefochtenen Urteils ändern, über die es sonst nicht zu befinden hätte.
OLG München, Urteil vom 7. Februar 1984 - 4 UF 125/81
FamRZ 1984, 491


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