Entscheidungen OLG Köln 07/1984
Prozeßkostenhilfe; Beschwerde der Staatskasse gegen Prozeßkostenhilfebewilligung ohne Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 120, 124, 127
ZPO §§ 120, 124, 127
Sieht das Gericht bei der Prozeßkostenhilfebewilligung von einer Ratenanordnung ab, so steht der Staatskasse dagegen die Beschwerde nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zu.
OLG Köln, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 10 WF 153/83
FamRZ 1984, 1120


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