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Entscheidungen OLG Koblenz 07/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 07/1984



Versorgungsausgleich; Ausgleich von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rückkehr des an sich ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Polen.
BGB § 1587a; VAHRG § 2; Sozialversicherungsabkommen POLEN

Ein Ausgleich von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung findet nicht statt, wenn der an sich ausgleichspflichtige Ehegatte in dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach Polen zurückgekehrt ist.

OLG Koblenz, Beschluß vom 11. Juli 1984 - 13 UF 219/84
FamRZ 1985,401

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