Entscheidungen OLG Koblenz 04/1984
Versorgungsausgleich; Fortbestand der Versorgungsanrechte beim Tode des ausgleichspflichtigen Ehegatten.
BGB § 1587e; VAHRG § 1
BGB § 1587e; VAHRG § 1
Die Versorgungsanrechte des nach rechtskräftiger Scheidung verstorbenen ausgleichspflichtigen Ehegatten sind auch in denjenigen Fällen, in denen der Ausgleich nach § 1 Abs. 3 VAHRG in sinngemäßer Anwendung des § 1587b Abs. 2 BGB erfolgt, gemäß § 1587e Abs. 4 S. 1 BGB als fortbestehend anzusehen.
OLG Koblenz, Beschluß vom 4. April 1984 - 13 UF 1261/83
FamRZ 1984, 803 = EzFamR BGB § 1587e Nr. 3 [Ls]


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