Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Karlsruhe 09/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 09/1984



Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Verschulden an der Fristversäumung in einem Kindschaftsverfahren wegen Gesetzesunkenntnis; Berufung an ein unzuständiges Gericht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
GVG § 119; ZPO §§ 85, 233

1. Da ein Rechtsanwalt auch im Kindschafts- und im Familienrecht mit einschlägigen Gesetzesänderungen vertraut sein muß, sind Fehler, die auf mangelnder Gesetzeskenntnis beruhen, regelmäßig verschuldet, und seiner Partei zuzurechnen.
2. Legt ein Rechtsanwalt deshalb bei dem falschen Gericht Berufung ein, so ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abzulehnen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 7. September 1984 - 11 U 112/84
DAVorm 1985, 79

Speichern Öffnen ka-1984-09-07-112-84.pdf (49,53 kb)
_______________

Unterhaltsprozeßrecht; rückwirkende Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung des Vertrauensschutzes zugunsten des Gläubigers.
BGB § 242; ZPO § 323

Obwohl trotz § 323 Abs. 3 ZPO prozessual eine rückwirkende Abänderung gerichtlicher Vergleiche erlaubt ist (BGHZ 85, 64 = FamRZ 1983, 22 = BGHF 3, 490), ist eine solche aus materiell-rechtlichen Gründen des Vertrauensschutzes (§ 242 BGB) solange nicht statthaft, wie dem Unterhaltsgläubiger die Verringerung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners unbekannt war.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. September 1984 - 18 WF 70/84
FamRZ 1985, 87 = Justiz 1985, 144 [Ls]

Speichern Öffnen ka-1984-09-17-070-84.pdf (58,12 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten.
BGB §§ 1587a, 1587e

Auch im Falle des Todes des ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Rechtskraft der Ehescheidung (§ 1587e Abs. 4 BGB) ist bei dem Ausgleich von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung die unverfallbare Anwartschaft auf die nichtdynamische Versicherungsrente, allerdings mit dem jeweils im Einzelfall erworbenen höchsten Wert, auszugleichen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. September 1984 - 18 UF 145/83
FamRZ 1985, 193 = Justiz 1985, 398 [Ls]

Speichern Öffnen ka-1984-09-17-145-83.pdf (52,86 kb)
Entscheidungen OLG Karlsruhe 09/1984 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel