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Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1984



Prozeßkostenhilfe; Anforderungen an das Prozeßkostenhilfegesuch in Scheidungssachen.
BGB § 1565; ZPO §§ 114, 117

Enthält der einem Prozeßkostenhilfegesuch beigefügte formularmäßige Entwurf einer Antragsschrift die erforderlichen Angaben zu der Person der Parteien und zu ihrem Aufenthalt, über ihre Kinder, und über die Anhängigkeit anderweitiger Familiensachen, so genügt für das Prozeßkostenhilfeverfahren, wenn der Zeitpunkt der Trennung mitgeteilt und erklärt wird, daß die Ehe gescheitert sei.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 7. August 1984 - 2 WF 81/84
FamRZ 1984, 1232

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