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Entscheidungen OLG Karlsruhe 05/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 05/1984



Kosten und Gebühren; keine Kostenerstattungspflicht im Prozeßkostenhilfeverfahren und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Gesuchs um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren.
ZPO §§ 118, 234; BRAGO § 51

Die Kosten eines Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahrens sind nicht erstattbar. Das gilt auch für die Kosten des Antragsgegners eines Antrages auf Wiedereinsetzung zu der Anbringung eines Gesuchs um Prozeßkostenhilfebewilligung für ein Rechtsmittelverfahren. Eine in dem Beschluß über den Wiedereinsetzungsantrag enthaltene Kostenentscheidung hat nur deklaratorische Bedeutung.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23. Mai 1984 - 16 WF 94/84
AnwBl 1984, 456 = Justiz 1985, 53 [Ls]

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