Entscheidungen OLG Karlsruhe 04/1984
BGB §§ 1602, 1603, 1609
1. Die Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüche von Kindern aus verschiedenen Verbindungen führt in der Regel nicht zu der Obliegenheit einer nicht verheirateten Mutter, neben der Betreuung eines Kleinkindes eine mehr als halbtägige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
2. Eine dadurch begründete Leistungsunfähigkeit gegenüber den nicht bei ihr lebenden Kindern kann mit der Wiederverheiratung und der dadurch garantierten Versorgung durch den erwerbstätigen neuen Ehegatten entfallen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 1984 - 2 UF 3/84
FamRZ 1984, 1251 = Justiz 1985, 102 [Ls]


Kosten und Gebühren; Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs gegen einen Anspruch auf Zahlung von Prozeßkostenvorschuß.
BGB §§ 242, 394, 1360a, 1361; ZPO § 850b
Gegen einen Anspruch auf Zahlung von Prozeßkostenvorschuß (§ 1360a Abs. 4 BGB) kann mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem nämlichen Verfahren, für das Vorschuß zu leisten ist, nicht aufgerechnet werden: Es gilt das Unterhaltsansprüche betreffende Aufrechnungsverbot (§ 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. April 1984 - 16 UF 9/84
FamRZ 1984, 1090


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