Entscheidungen OLG Hamm 01/1984
ZPO §§ 114, 115
Zu den anrechenbaren Einkünften im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO zählt auch der Wert der für einen »Lebensgefährten« in einer Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft erbrachten Betreuungsleistungen.
OLG Hamm, Beschluß vom 3. Januar 1984 - 1 WF 739/83
FamRZ 1984, 409


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; Eigenbedarf des Unterhaltsschuldners bei Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung; negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnungen.
BGB §§ 1601 ff; ZPO §§ 114 ff, 256, 620
Nimmt ein Unterhaltsschuldner an einer längerdauernden Umschulungsmaßnahme der Arbeitsverwaltung teil, so ist sein Eigenbedarf - anders als bei einem Unterhaltsschuldner, der keiner erwerbsbezogenen Beschäftigung nachgeht - dem eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen gleichzusetzen.
OLG Hamm, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 5 WF 48/84
FamRZ 1984, 727


Elterliche Sorge; Änderung der Sorgerechtsregelung; Ausrichtung allein an dem Kindeswohl.
BGB §§ 1671, 1696, 1751; ZPO § 114
Eine Änderung der Sorgerechtsregelung stellt allein auf das Kindeswohl ab, und ist nicht an den Interessen der Eltern auszurichten.
OLG Hamm, Beschluß vom 9. Januar 1984 - 8 UF 9/84
DAVorm 1984, 918


Prozeßkostenhilfe; Einsichtnahme des Antragsgegners in Unterlagen des Antragstellers.
ZPO §§ 114 ff, 118
In Scheidungssachen und anderen Familiensachen ist im Rahmen des Prozeßkostenhilfeverfahrens dem Gegner vollständige Einsicht in die von dem Gesuchsteller eingereichten Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren.
OLG Hamm, Beschluß vom 10. Januar 1984 - 10 WF 69/84
FamRZ 1984, 306


Erbrecht; Grundbuchrecht; Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben; Beeinträchtigung bzw. Vereitelung des Rechts des Nacherben durch eine der Erfüllung einer Nachlaßverbindlichkeit (Vermächtnis) dienende Verfügung des Vorerben; Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs; Zwischenverfügung als Entscheidung iSd § 71 Abs. 1 GBO; Entscheidung über die Kosten als Ausnahme in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
BGB §§ 2113, 2120, 2136; GBO §§ 22, 29, 35
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk wegen Unrichtigkeit gelöscht werden kann, wenn der Vorerbe das Grundstück in Erfüllung eines Vermächtnisses an den Vermächtnisnehmer übertragen hat.
OLG Hamm, Beschluß vom 16. Januar 1984 - 15 W 3/84
Rpfleger 1984, 312


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Sicherung des Mindestunterhalts; Leistungsfähigkeit; Berechtigung des Unterhaltsschuldners zur beruflichen Weiterbildung; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners für die Vergangenheit nach dem Unterhaltsvorschußgesetz.
BGB § 1613; UVG § 7
1. Gegenüber minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern ist der Unterhaltsverpflichtete nur dann zur beruflichen Weiterbildung berechtigt, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist.
2. Das Unterhaltsvorschußgesetz sieht eine Inanspruchnahme des Verpflichteten für die Vergangenheit außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts auch dann vor, wenn dem Verpflichteten die Bewilligung der Unterhaltsleistung unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist.
OLG Hamm, Beschluß vom 16. Januar 1984 - 10 WF 159/84
DAVorm 1984, 489


Kosten und Gebühren; Vergütung des Betreuers; Vollstreckung aus Vergütungsfestsetzung.
BGB § 1836
Die Festsetzung der Vergütung des Vormundes/Pflegers durch das Vormundschaftsgericht schafft keinen vollstreckbaren Titel. Abweichende Regelungen, wie in Niedersachsen und Hessen, gelten in Nordrhein-Westfalen nicht.
OLG Hamm, Beschluß vom 17. Januar 1984 - 15 W 18/84
Rpfleger 1984, 234


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; keine Nachforderung von Vorsorgeunterhalt bei rechtskräftigem Urteil.
BGB § 1578; ZPO §§ 301, 322, 323
Ist in einem Unterhaltsverfahren ohne nähere Kennzeichnung ein bestimmter Betrag als »Unterhalt« gefordert und zuerkannt worden, so schließt die Rechtskraft dieses Urteils die Nachforderung von Vorsorgeunterhalt in einem weiteren Verfahren aus.
OLG Hamm, Urteil vom 17. Januar 1984 - 1 UF 337/83
FamRZ 1984, 393


Adoptionsrecht; Ersetzung der Einwilligung in die Adoption durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes; anhaltende gröbliche Verletzung der Pflichten der Kindeseltern; Ersetzung der elterlichen Adoptionseinwilligung aus dem Gesichtspunkt der bloßen Gleichgültigkeit der Eltern.
BGB §§ 1666, 1666a, 1748; JWG § 51a
1. § 1748 BGB ist eng auszulegen, weil er im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis nur Fälle eines besonders schwerwiegenden, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind erfaßt.
2. Bei einer behaupteten Gleichgültigkeit der Eltern erfüllt das Jugendamt seine Belehrungspflicht und Beratungspflicht nur dann, wenn es die Eltern auf konkrete Hilfsmöglichkeiten hinweist bzw. Hilfen gewährt oder anbietet. Die Eltern sind auch auf die 3-Monats-Frist des BGB § 1748 Abs 2 S 1 hinzuweisen.
3. Ein unverhältnismäßiger Nachteil bei Unterbleiben der Adoption kann auch dann gegeben sein, wenn das Pflegekind ohne Adoption in einer guten Stelle bleiben kann, da der Status des Pflegekindes rechtlich ungesichert ist, das Kind aber Anspruch auf rechtliche Klarheit und Sicherheit seiner Beziehungen zu den Pflegeeltern hat.
4. Zu dem Begriff »anhaltend gröbliche« Pflichtverletzung.
5. Das soziokulturelle Milieu der Eltern, in welches ein Kind hineingeboren wird, und dem es dann schicksalhaft ausgesetzt ist, darf bei Entscheidungen nach § 1748 wie nach § 1666 BGB nicht unberücksichtigt bleiben.
OLG Hamm, Beschluß vom 17. Januar 1984 - 15 W 339/83
ZfJ 1984, 364


Höferecht; Hofnacherbfolge; Mannesvorzug.
HöfeO § 6 [1947]
Für die Hofnacherbfolge gilt der Mannesvorzug, wenn der Erbfall vor dem 1. November 1964 eingetreten ist.
OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 1984 - 10 Wlw 26/83
AgrarR 1984, 222


Erbrecht; Erbscheinsverfahren; Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts zur Ausstellung eines Erbscheines über das hoffreie Nachlaßvermögen; Geschäftswert einer Erbscheinerteilung.
HöfeO § 18; KostO §§ 19, 31, 131
1. Das Landwirtschaftsgericht ist auch zu der Ausstellung eines Erbscheines über das hoffreie Nachlaßvermögen befugt.
2. Zu der Bestimmung des Geschäftswertes einer Erbscheinserteilung.
OLG Hamm, Beschluß vom 24. Januar 1984 - 10 WGw 65/83
AgrarR 1985, 51


Unterhaltsrecht; Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände.
BGB §§ 284, 1361, 1601 ff
Auch für Unterhaltsrückstände können Verzugszinsen verlangt werden.
OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 UF 464/83
FamRZ 1984, 478


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