Entscheidungen OLG Hamburg 08/1984
BGB §§ 1601 ff, 1602
Besteht eine Unterhaltsverpflichtung nur gegenüber einem Kind, so sind Zuschläge zu den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle angemessen.
OLG Hamburg, Beschluß vom 1. August 1984 - 2 WF 97/84
FamRZ 1985, 1071


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit bei Strafhaft.
BGB § 1603
1. Eine längere Strafhaft führt dann nicht zur Leistungsunfähigkeit im Sinne von § 1603 Abs. 1 BGB, wenn die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit gegen Treu und Glauben verstößt, etwa bei unterhaltsbezogenem Fehlverhalten.
2. Die ursächliche Verknüpfung zwischen der haftbedingten Leistungsunfähigkeit und der Straftat alleine genügt nicht, um dem Unterhaltsschuldner die Berufung auf seine durch die Straftat bedingte Leistungsunfähigkeit zu verwehren.
OLG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1984 - 15 WF 174/84
DAVorm 1984, 1061


Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Festsetzbarkeit von Bürgschaftskosten des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung.
ZPO §§ 103, 717, 788
Aufwendungen des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil stellen keine Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 ZPO dar, die im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzbar wären (Aufgabe von OLG Hamburg MDR 1967, 682).
OLG Hamburg, Beschluß vom 29. August 1984 - 8 W 210/84
JurBüro 1985, 778


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