Entscheidungen OLG Hamburg 05/1984
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung aus in Prozeßstandschaft erwirktem Titel im eigenen Namen auch nach Beendigung der Prozeßstandschaft.
BGB § 1629; ZPO §§ 724 ff, 794, 795
BGB § 1629; ZPO §§ 724 ff, 794, 795
Aus einem in Prozeßstandschaft erwirkten Titel kann der Titelgläubiger auch nach Beendigung der Prozeßstandschaft im eigenen Namen vollstrecken.
OLG Hamburg, Beschluß vom 9. Mai 1984 - 15 WF 76/84
FamRZ 1984, 927


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