Entscheidungen OLG Hamburg 04/1984
EheG §§ 58, 59; BSHG §§ 2, 68, 79, 81, 84, 85; SGB I §§ 49, 50; RVO § 1265
Zu dem Verhältnis von Unterhaltsrecht und Sozialhilferecht, wenn der Unterhaltspflichtige in einer Anstalt leben muß, und seine Einkünfte zu der Deckung der Anstaltskosten nicht ausreichen.
OLG Hamburg, Urteil vom 3. April 1984 - 12 UF 16/84
FamRZ 1984, 905 = DAVorm 1984, 1037 [Ls]
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unzulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrecht für einen bestimmten Zeitpunkt.
BGB §§ 1569 ff, 1579; ZPO § 301
Wird in einem Teilurteil ein Teil des Unterhaltsanspruchs von einem bestimmten Zeitpunkt an zuerkannt, ohne daß über den restlichen Unterhaltsanspruch für den gleichen Zeitraum entschieden wird, so handelt es sich um ein unzulässiges Teilurteil, wenn bei der weiteren Behandlung der beiden Teile des Unterhaltsanspruchs unterschiedliche Auffassungen zu der Anwendung von § 1579 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie zu der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners vertreten werden können, und dies zu abweichenden Entscheidungen zu den beiden Teilen des Unterhaltsanspruchs führen kann.
OLG Hamburg, Urteil vom 17. April 1984 - 2 UF 157/83
FamRZ 1984, 1235
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