Entscheidungen OLG Frankfurt 07/1984
ZPO §§ 120, 127; BRAGO § 124
1. Hat das Gericht die von der Partei im Rahmen der Prozeßkostenhilfe zu leistenden Ratenzahlungen eingestellt, ohne die weitere Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts zu berücksichtigen, so steht diesem dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
2. Aus den von einer Partei im Rahmen der Prozeßkostenhilfe zu leistenden Ratenzahlungen ist auch die weitere Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Sinne von § 124 ZPO zu decken.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. Juli 1984 - 2 WF 23/84
JurBüro 1985, 1728


Versicherungsrecht; Hausratversicherung; Rechtsstellung des Erben nach dem Tode des Versicherungsnehmers.
BGB § 1922; VVG § 68
Mit dem Tode des Versicherungsnehmers gehen zugleich mit der versicherten Wohnung auch die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den Erben über.
OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Juli 1984 - 10 U 231/83
VersR 1984, 1059


Ehescheidung; gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung im deutschen Rechtskreis; Scheidung nach jordanischem Recht; Anerkennung nur bei einer endgültigen Eheauflösung nach jordanischem Recht.
EGBGB Art. 17; FamRÄndG Art. 7 § 1
Auch für die Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung gilt der Grundsatz, daß bei einer deutsch-ausländischen Ehe das Recht des ausländischen Klägers anzuwenden ist, wenn die deutsche Ehefrau keinen Scheidungsantrag stellt.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 12. Juli 1984 - 20 VA 14/83
FamRZ 1985, 76 = NJW 1985, 1293 = StAZ 1984, 310 = OLGZ 1984, 320 = IPRax 1985, 48 = JuS 1985, 996


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